Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11_Kurzprotokoll_13.12.2018_gsw.pdf
- S.28
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Frau Bürgermeisterin vom 09.12.2016 verfügten Ausführungsbestimmungen erhöhtes Augenmerk zu widmen. Zudem regte die Kontrollabteilung diesbezüglich an, eine dementsprechende Regelung, Unterschriftenrichtlinie bzw. Vertretungsregelung des Anordnungsberechtigten auszuarbeiten und in Schriftform zu dokumentieren.
Laut Stellungnahme beabsichtige das Amt für Gestellungsbetrieb die
Anordnungsberechtigungen formell neu zu regeln und zu erweitern.
5 Haushaltsrechnung
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Untervoranschlag des
Gestellungsbetriebes
Zur Abwicklung der Agenden des Gestellungsbetriebes ist im städtischen Haushalt ein eigener Untervoranschlag, getrennt vom übrigen
Voranschlag der Stadt Innsbruck, eingerichtet. Der Gestellungsbetrieb
bewirtschaftet die beiden Unterabschnitte (UA)
899400 – Gestellungsbetrieb-Verwaltung und
899500 – Gestellungsbetrieb-Verrechnung,
die nach den Grundsätzen der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV 1997) im Rahmen der kameralistisch eingerichteten Buchführung abzuwickeln sind.
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in seiner Sitzung vom 02.12.2016 den Untervoranschlag für das Jahr 2017 des
Gestellungsbetriebes der Stadt Innsbruck, der sowohl Einnahmen als
auch Ausgaben in der Höhe von gesamt € 30.997.000,00 vorsieht, mit
Mehrheitsbeschluss genehmigt.
Der Vollständigkeit halber erwähnte die Kontrollabteilung, dass auch
die beiden Untervoranschläge der Jahre 2016 und 2015 mit jeweils
Einnahmen und Ausgaben in Höhe von € 30.877.100,00 und
€ 31.032.400,00 vom Gemeinderat in seinen Sitzungen vom
03.12.2015 bzw. 02.12.2014 beschlossen wurden.
Darüber hinaus werden auch in der voranschlagsunwirksamen Gebarung mehrere Sachkonten (Verwahrgelder und Vorschüsse) vom Gestellungsbetrieb bebucht. Die Kontrollabteilung führte nachfolgend einige Sachkonten, die zu einem späteren Zeitpunkt im Bericht eingehender dargelegt werden, beispielhaft auf:
279100 – Handverlag („Veranlagung“)
368000 – Verrechnungskonto Stadt Innsbruck („Startkapital“)
370000 – IKB – Erlöse Aktienverkauf (Pensionsabdeckung)
390000 – Passive Rechnungsabgrenzung
Zeichnungsberechtigung
Bankkonto
Der Gestellungsbetrieb verfügt über ein Bankkonto, über das alle ihn
betreffenden Einnahmen und Ausgaben selbständig verrechnet werden. So wurden im Jahr 2017 gemäß dem vom Leiter des Gestellungsbetriebes manuell geführten Girobuch rd. € 32,65 Mio. an Einzahlungen und ca. € 32,48 Mio. an Auszahlungen getätigt.
Hierzu merkte die Kontrollabteilung an, dass auf dem betreffenden
Hauptgirokonto des Gestellungsbetriebes eine kollektive Zeichnungsberechtigung, jeweils zwei Personen gemeinsam, eingeräumt wurde.
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Zl. KA-07390/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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