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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11_Kurzprotokoll_13.12.2018_gsw.pdf

- S.42

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Gestellungsbetriebes abgeschlossen. Die Dauer des Übereinkommens
ist unbefristet und trat mit 01.01.2013 in Kraft.
Für die Abrechnungsleistungen hat der Gestellungsbetrieb einen wertgesicherten Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von € 7,00 pro Abrechnungsfall und Monat zu vergüten. Zur Berechnung der Wertsicherung
zum 01.01. des Folgejahres dient der von der Statistik Austria verlautbarte Verbraucherpreisindex 2005. Ausgangsbasis für die Berechnung
ist die im Oktober 2010 verlautbarte Indexzahl.
Die auf Stichproben basierende Nachberechnung der Kontrollabteilung
bezüglich der monatlichen Vorschreibungen des Verwaltungskostenbeitrages für das Jahr 2016 und 2017 hat ergeben, dass das Amt für
Personalwesen die jährliche Wertsicherung entgegen der vereinbarten
Wertsicherungsklausel (zum 01.01. des Folgejahres) unterjährig durchführt hat.
Die Kontrollabteilung wies auf eine diesbezüglich vertragskonforme
Auslegung der Wertsicherungsklausel hin und regte in diesem Zusammenhang eine eingehende Überprüfung der betreffenden Berechnungsmodalität des Entgeltes an.
Im Anhörungsverfahren informierte das Amt für Personalwesen die
Kontrollabteilung, dass nach eingehender Prüfung die derzeit bestehende Abrechnungsmodalität des Entgeltes weiterhin beibehalten werde.
Beratungsleistungen –
Empfehlung

Der Gestellungsbetrieb hat über die Ausgabengruppe Entgelte für
sonstige Leistungen des Unterabschnittes GestellungsbetriebVerwaltung insgesamt € 231.920,02 für diverse Honorarleistungen aus
den Bereichen Consulting, Steuerberatung und Versicherungsmathematik verausgabt. Die Kontrollabteilung merkte hierzu an, dass diese
Beratungskosten starken Schwankungen im Prüfungszeitraum 2015
bis 2017 unterlagen.
Im Jahr 2017 betrugen die diesbezüglichen Aufwendungen
€ 44.769,67, welche gegenüber den beiden vorangegangenen Vergleichsjahren einerseits um € 64.605,34 und andererseits um
€ 33.005,67 erheblich gesunken sind. So hat der Gestellungsbetrieb im
Jahr 2016 einen Betrag von € 109.375,01 und im Rechnungsjahr 2015
eine Summe von gesamt € 77.775,34 für verschiedene Beratungsleistungen aufgewendet.
Die Kontrollabteilung nahm diesbezüglich eine Einschau in die besagten Beratungsaufwendungen (Honorarnoten, Rechnungen, udgl.) vor
und stellte hierbei fest, dass im Beobachtungszeitraum 2015 bis 2017
hinsichtlich der erbrachten Consulting-Leistungen zur Veranlagung
„Pensionsrückdeckung Gestellungsbetrieb“ keine periodenreine Verbuchung der halbjährlich in Rechnung gestellten Honorare erfolgte.
Angesichts dieser Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit der
Veranlagung des Verkaufserlöses der IKB AG Anteile zur Pensionsdeckung des Gestellungsbetriebes der Stadt Innsbruck stehen, hat die
Stadt Innsbruck eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen. So

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Zl. KA-07390/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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