Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11_Kurzprotokoll_13.12.2018_gsw.pdf
- S.43
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wurde in diesem Vertrag festgeschrieben, dass das vereinbarte Entgelt
jährlich in zwei gleichen Teilbeträgen nach entsprechender Rechnungslegung zum 30.06. bzw. 31.12. jeden Jahres fällig ist.
Die Kontrollabteilung regte in diesem Kontext an, zukünftig eine zeitnahe und periodenreine Verbuchung der betreffenden Beratungsaufwendungen im Sinne der wirtschaftlichen Verursachung dem betreffenden Rechnungsjahr zuzuordnen.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurde der Kontrollabteilung
zugesichert, die Rechnungen umgehend zu begleichen und periodengerecht zu verbuchen.
5.3 Voranschlagsunwirksame Gebarung
Vereinnahmung von
städtischen Finanzmitteln
1994 und 2000
Die MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung hat dem
Gestellungsbetrieb mehrmals über die städtische voranschlagsunwirksame Gebarung Finanzmittel von insgesamt € 4.731.001,51 bzw. vormals ATS 65.100.000,00 zur Anweisung gebracht.
Im Jahr 1994 wurde ein Betrag von € 1.606.069,64 (vormals
ATS 22.100.000,00) als „Startkapital“ zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit des Gestellungsbetriebes der Stadt Innsbruck und im Jahr 2000
ein weiterer Betrag von € 3.124.931,87 (vormals ATS 43.000.000,00)
zur kapitalertragsteuerfreien Veranlagung überschüssiger städtischer
Liquidität überwiesen.
Der Gestellungsbetrieb hat aus Gründen der besseren Übersicht und
Nachvollziehbarkeit diese finanziellen Zuweisungen der Stadt auf den
nachfolgenden Sachkonten in der voranschlagsunwirksamen Gebarung (durchlaufende Gebarung) wie folgt vereinnahmt.
368000
Verrkto . Stadt
279100
Handverlag
"Startkapital"
"Veran lagung"
ATS
22.100 .000 ,00
ATS
43 .000 .000 ,00
€
1.606 .069 ,64
€
3.124 .931 ,87
Mit 15.09.1994 nahm der Gestellungsbetrieb seine Personalgestellungstätigkeit auf und hat sohin unmittelbar darauf beispielhaft nachfolgende Aufwendungen in Höhe von insgesamt € 1.646.251,64 – Gehälter Beamte (€ 1.051.966,43 bzw. ATS 14.475.373,65), Beiträge an die
seinerzeitige Kranken- und Unfallfürsorgekasse der Beamten der Landeshauptstadt Innsbruck (€ 167.537,64 bzw. ATS 2.305.368,24) sowie
Gehälter Vertragsbedienstete (€ 426.747,57 bzw. ATS 5.872.174,57) –
ausbezahlt.
Beim „Startkapital“ handelte es sich sohin um einen seinerzeitigen Liquiditätsvorschuss, den der Gestellungsbetrieb zur fristgerechten Erfüllung obiger Zahlungsverpflichtungen, insbesondere Gehalts-, Lohnund Pensionszahlungen benötigte. Nach Einschätzung der Kontrollabteilung ist eine derzeitige Rückführung obigen temporären Handverlages (368000 Verrkto. Stadt) von € 1.606.069,64 mit selbst erwirtschafteten Überschüssen des Gestellungsbetriebes nicht möglich, da der
gesamte Betriebs- und Personalaufwand zur Gänze mit dem Gestel…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-07390/2018
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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