Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2018
/ Ausgabe: 11_Kurzprotokoll_13.12.2018_gsw.pdf
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8.
IV 814/2018
Integrationskindergarten "Rößlsteig", Sondersubvention zur
Überbrückung des aufgrund der
Umstellung des Tiroler Teilhabegesetzes (THG) entstandenen Finanzierungsengpasses 2018 (Notrecht - nachträgliche Kenntnisnahme)
Notrechtsverfügung des Stadtsenates vom
28.11.2018 laut § 33 Abs. 1 Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR):
Die Stadt Innsbruck unterstützt den Kindergarten Rößlsteig zur Überbrückung des
aufgrund der Umstellung des Tiroler Teilhabegesetzes (THG) entstandenen Finanzierungsengpasses 2018 mit einer Sondersubvention über € 20.000,--.
Für die Haushaltsstelle Vp. 1/249000757315, Laufende Transferzahlung Sondersubventionen, wird ein Nachtragskredit in Höhe von € 20.000,-- genehmigt,
wobei die Bedeckung durch Mehreinnahmen auf der Vp. 2/920000-833100, Kommunalsteuer, erfolgt.
9.
IV 16855/2018
Fortsetzung der städtischen Impulsförderung "Nachträglicher Lifteinbau" im Jahr 2019
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 28.11.2018:
Die Stadtgemeinde Innsbruck setzt die Förderungsaktion "Nachträglicher Lifteinbau"
im Jahr 2019 fort. Auf Basis der vom Gemeinderat vom 17.06.2010, Zl.
IV 1974/2010, beschlossenen Richtlinien
fördert die Stadt Innsbruck weitere 21 nachträgliche Lifteinbauten laut Projektliste mit
halbjährlichen Annuitätenzuschüssen. Die
Annuitätenzuschüsse in Höhe von 35 % der
Kreditrückzahlungen (Verdoppelung der
Landesförderung) betragen rund € 79.000,-jährlich. Die Laufzeit beträgt 12 Jahre.
GR-Sitzung 13.12.2018
10.
Beitritt zum Netzwerk EUniverCities
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 28.11.2018:
Die Landeshauptstadt Innsbruck erklärt sich
bereit, dem Netzwerk EUniverCities beizutreten.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, gemeinsam mit dem Rektor der Universität Innsbruck, Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Tilmann
Märk, die Beitrittserklärung zu unterzeichnen.
Darüber hinaus verpflichtet sich die Landeshauptstadt Innsbruck zur Zahlung des
jährlichen Mitgliedsbeitrages von € 1.750,-aus eigenen Mitteln. Die Landeshauptstadt
Innsbruck erklärt sich zudem bereit, eine/n
Netzwerk-KoordinatorIn zu benennen sowie
VertreterInnen zu den zweimal jährlich stattfindenden Netzwerktreffen zu entsenden.
Für die Organisation/Teilnahme/Abwicklung
der EUniverCities und der Netzwerktreffen
ist ab Beitrittsdatum ein jährlicher Betrag
von € 10.000,-- im jeweiligen Jahresbudget
vorzusehen.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und
Beteiligungsverwaltung, wird beauftragt, im
Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt
Innsbruck 2019 € 10.000,- zu veranschlagen.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Oppitz-Plörer schlägt für
die Finanzierung vor, dass eine Änderung
der Universitätsrücklage gemacht wird.
11.
V-KJ 17534/2018
Kinderfreunde Tirol, Sondersubvention für den Jugendtreff Hungerburg
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 12.12.2018:
Die Stadtgemeinde Innsbruck gewährt dem
Antragsteller "Kinderfreunde Tirol" eine
"Sondersubvention" in Höhe von € 7.102,-im Jahr 2018. Die Finanzmittel sind ausschließlich für den Jugendtreff zu verwenden.