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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11_Kurzprotokoll_13.12.2018_gsw.pdf

- S.51

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In Bezug auf den der Stadt Innsbruck aus dem (ersten) Anteilsverkauf
zufließenden Kaufpreis von ca. ATS 1,85 Mrd. musste aus Sicht der
Stadt Innsbruck nicht sofort mit der Abdeckung der Pensionszahlungen begonnen werden. Dies deshalb, da die Umgründungsverträge
betreffend die IKB AG aus dem Jahr 1994 bis einschließlich dem Jahr
2004 eine bestimmte Regelung beinhalteten, welche für die Stadt Innsbruck ein Zurückgreifen auf den Kapitalstock innerhalb dieses Zeitraumes nicht erforderlich machten.
Aus dem Grund ergab sich für die Stadt Innsbruck die Möglichkeit, den
ihr zugeflossenen Verkaufserlös für den Zeitraum von ca. 2 Jahren
einer Zwischenveranlagung zuzuführen und dadurch in die Nähe des
damals prognostizierten Betrages von ca. ATS 2 Mrd. zu bringen.
Damals wurde – bei Zutreffen bestimmter Annahmen und weiterer
Entwicklungen – davon ausgegangen, dass der im Wege des Anteilsverkaufs erzielte Deckungsstock samt den über die Betrachtungsperiode erzielbaren Veranlagungserträgen gemeinsam ausreichen würde,
die maßgeblichen Pensionserfordernisse (damals annahmegemäß bis
in das Jahr 2050) abzudecken.
6.3 Vorbereitung der langfristigen Veranlagung

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Beschluss
des Stadtsenates
vom 02.08.2002

In weiterer Folge befasste sich der Stadtsenat in seiner Sitzung vom
02.08.2002 mit einem Zwischenbericht der MA IV bezüglich der Organisation zur Abwicklung und laufenden Betreuung der Veranlagung
des Verkaufserlöses aus dem teilweisen Verkauf der Anteile der IKB
AG an die TIWAG.
In der Vorlage der MA IV wurde unter anderem auch darüber berichtet, dass zur Abwicklung und laufenden Betreuung der Veranlagung
sowie zur Erarbeitung der Entscheidungsgrundlagen für die Organe
der Stadt Innsbruck die Einrichtung eines Anlagebeirates geplant war.
Neben dem im Rahmen einer Ausschreibung zu ermittelnden Anlageverwalter (Fondsverwalter) war auch die Ausschreibung eines unabhängigen Controllers vorgesehen.
Damals kündigte die MA IV in ihrer Amtsvorlage an, dass die eingerichtete Arbeitsgruppe gerade dabei war, die für die Ausschreibung
der Veranlagung notwendigen Inhalte zu präzisieren. Für die Zeit zwischen Auszahlung des vereinbarten Kaufpreises durch die TIWAG
und Abschluss des Vergabeprozesses hinsichtlich der langfristigen
Veranlagung des Veräußerungserlöses wurde von der zuständigen
Fachdienststelle nach Vornahme einer entsprechenden Angebotseinholung eine (kurzfristige) Zwischenveranlagung vorgeschlagen.

Beschluss
des Stadtsenates
vom 08.07.2003

In weiterer Folge wurden von der Arbeits- bzw. Projektgruppe „Veranlagung“ Experten renommierter Kapitalanlagegesellschaften zur Präsentation möglicher Lösungsansätze eingeladen und umfangreiche
Expertisen externer Spezialisten aus den Bereichen Finanzwissenschaft, Steuerrecht, Vermögensmanagement und Versicherungsmathematik eingeholt. Ziel war dabei, auf Basis eines definierten „Rendite-Risiko-Profiles“ ein strategisches Veranlagungskonzept samt entsprechender Organisation zu erarbeiten.

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Zl. KA-07390/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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