Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 11_Kurzprotokoll_13.12.2018_gsw.pdf

- S.90

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Entscheidungsfindung. Weiters verwies sie auch darauf, dass der eingerichtete Anlagebeirat (seit Herbst 2016 „Finanzbeirat“) der Stadt Innsbruck in den Entwicklungs- und Entscheidungsprozess eingebunden
worden ist.
Auf der Grundlage dieser Amtsvorlage erteilte der Gemeinderat seine
Zustimmung, im Zusammenhang mit der Ausfinanzierung von Kosten des
Straßen- und Regionalbahnprojektes bei der Europäischen Investitionsbank (EIB) Kreditmittel bis zu einer Gesamthöhe von € 150.000.000,00
zu beanspruchen. Ohne diese Beschlussvorlage in all ihren Details und
verbunden mit all ihren Hintergründen darzustellen, wurde dabei die Freigabe erteilt, dieses gesamte Kreditportfolio bei der EIB im Hinblick auf
Verzinsung und Rückzahlung wie folgt zu beanspruchen:
Rückzahlung

Kreditbetrag
(in€)

Verzinsung

Laufzeit

Anteil
(in%)

Ratenzahlung
(ersten 5 Jahre tilgungsfrei)

60.000 .000,00

Fixzins

25 Jahre

40,00%

enelfällig

50.000 .000,00

Fixzins

15 Jahre

33,33%

Ratenzahlung
(ersten 5 Jahre tilgungsfrei)

40.000 .000,00

variabel

25 Jahre

26,67%

Summe

150.000 .000,00

100,00%

Das wesentliche Argument für den Vorschlag der zuständigen Fachdienststelle, der EIB den Zuschlag für die Kreditfinanzierung zu erteilen
war jenes, dass die EIB im Vergleich zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten (bspw. klassisches Kommunaldarlehen) deutlich günstigere
Konditionen angeboten hatte.
Zwischen der EIB und der Landeshauptstadt Innsbruck wurden in weiterer Folge ein Finanzierungsvertrag sowie ein so genannter Projektdurchführungsvertrag betreffend das Straßen- und Regionalbahnprojekt unterzeichnet. Hinsichtlich des Projektdurchführungsvertrages scheint auch
die IVB als zusätzliche Vertragspartnerin auf. Nachdem die Unterzeichnung dieser Verträge mit umfassenden Verpflichtungen für die Stadt
Innsbruck (und die IVB) verbunden war, erfolgte eine Prüfung dieser Verträge einerseits unter Mitwirkung des Amtes für Präsidialangelegenheiten
sowie eines externen Finanzierungsexperten. Teilweise konnten allen
voran vom Amt für Präsidialangelegenheiten angesprochene kritische
Vertragsformulierungen entschärft bzw. konkretisiert werden. Dennoch
beinhaltet insbesondere der Finanzierungsvertrag maßgebliche Verpflichtungen für die Stadt Innsbruck, welche sie in ihrer Handlungsfreiheit
durchaus beschränken. Die wichtigsten diesbezüglichen Verpflichtungen
wurden in der Beschlussvorlage für den Gemeinderat angeführt und behandelt. Im Gegenzug dieser Verpflichtungen waren für die Stadt Innsbruck allerdings im Vergleich zu den zum damaligen Entscheidungszeitpunkt vorliegenden Alternativen günstigere Finanzierungskonditionen
erreichbar.
Der unterzeichnete Finanzierungsvertrag ist als Rahmenvertrag über ein
finanzielles Gesamtvolumen von zunächst € 50.000.000,00 abgefasst
worden.
Bezüglich
der
restlichen
Finanzierungssumme
von
€ 100.000.000,00 wird in diesem Vertrag darauf hingewiesen, dass die
EIB zu gegebener Zeit über diese restliche Kreditsumme entscheiden

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-10555/2018

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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