Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 11_Protokoll_05.10.2017.pdf

- S.181

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Bezüglich dieser Position handelt es sich nach Rücksprache mit Herrn
Josef Resch um die Verrechnung seiner Arbeitsleistung bzw. seit
dem Jahr 2010 der von der Josef Resch Veranstaltungs- und Beteiligungs- GmbH (ab Herbst 2014: YES Veranstaltungs- und Beteiligungs- GmbH) an die Tanzsommer Veranstaltungs GmbH erbrachte
(Arbeits-)Leistung, welche sich im Zuge der Organisation des Tanzsommers ergab.
Dazu verwies der Geschäftsführer der Tanzsommer Veranstaltungs
GmbH im Stellungnahmeverfahren, dass diese verrechneten Leistungen eine inhaltliche Arbeitsleistung betreffen, für die ansonsten ein
fremder Dritter beauftragt werden müsste.
Finanzielle
Gesamtentschädigung
gemeinsam mit
Verrechnung für
Markenrechte

Die Höhe dieser finanziellen Entschädigung wird auch in der zwischen
dem Verein Internationaler Tanzsommer Innsbruck und Herrn
Josef Resch am 08.03.2002 abgeschlossenen Vereinbarung thematisiert. Mittels dieser Vereinbarung wurde die finanzielle (Gesamt-)Entschädigung von Herrn Josef Resch entsprechend der Beschlussfassung in der Generalversammlung des Vereins Internationaler Tanzsommer Innsbruck vom 12.01.2002 dokumentiert.
Neben der Verrechnung von Markenrechten ist in dieser Vereinbarung
festgehalten, dass Herr Josef Resch für seine Leistung an die Tanzsommer Veranstaltungs GmbH einen jährlichen Betrag von damals
€ 61.771,92 (ATS 850.000,00) verrechnet, wobei diese Kosten den
Arbeitgebergesamtkosten entsprechen würden. Bei Notwendigkeit
würde dieser Betrag angepasst, was für die Jahre 2014 bis 2016 auch
geschehen ist (Verrechnung jährlich netto € 85.000,00).
Im Anhörungsverfahren wurde vom Geschäftsführer der YES Veranstaltungs- und Beteiligungs- GmbH darauf hingewiesen, dass der Betrag von € 85.000,00 in den letzten Jahren nicht mehr valorisiert worden ist.

Rücklagenbildung
in der privaten Sphäre
des Herrn Josef Resch

Wesentlich ist betreffend die in der Vereinbarung angeführten Beträge
(für Rechte und Leistungen von Herrn Josef Resch) in Ihrer Gesamtheit, dass von Herrn Josef Resch aus den versteuerten Einnahmen
Rücklagen zu bilden waren/sind. Die Höhe dieser Rücklagen sollte
vertragsgemäß mindestens 50 % der jährlichen Subventionen betragen. Damit sei gewährleistet, dass bei Finanzierungsengpässen durch
nicht vorhersehbare Ereignisse der TANZSOMMER ordnungsgemäß
durchgeführt werden könne und die Verpflichtungen eingehalten werden können. Dies entspricht auch der maßgeblichen Formulierung in
der (Beauftragungs-)Vereinbarung zwischen Verein und der Tanzsommer Veranstaltungs GmbH vom 28.09.2001.
Inwiefern derartige Rücklagen von Herrn Josef Resch in der Vergangenheit tatsächlich gebildet worden sind, wurde von der Kontrollabteilung im Rahmen der gegenständlichen Prüfung nicht verifiziert, da eine
derartige Rücklagenbildung in der Sphäre des Herrn Josef Resch als
Privatperson (mit versteuerten Geldern; somit aus seinen „Nettoeinkünften“) zu erfolgen hat.

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Zl. KA-02740/2017

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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