Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 11_Protokoll_05.10.2017.pdf
- S.221
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rampe im Kreuzungsbereich Herrengasse / Rennweg gemeinsam und
haben aus diesem Grund eine dementsprechende Vereinbarung bezüglich Zuständigkeiten und Kostenaufteilung abgeschlossen.
8.6 Vereinbarungen - Kostenaufteilungen
Vereinbarung mit der
Tiroler Landestheater
und Orchester GmbH
Innsbruck –
Empfehlung
Die Investor GmbH hat auf den Grundparzellen .782/1, 593/3, 597/5,
1083/3 und .413 in KG Innsbruck die Verbindungsgarage Landestheater-Probebühne, die City-Garage und die Verbindung zur bestehenden
Congress-Garage errichtet. Die Tiroler Landestheater und Orchester
GmbH Innsbruck (TLT) nützte die Gelegenheit, im Zuge der obigen
Baumaßnahmen das Landestheater mittels eines unterirdischen Verbindungsganges von der Garage aus zu erschließen und durch einen
neu errichteten Behindertenlift (beides auf dem Gst. .782/1) vom Garagengeschoß bis in die oberen Besucherränge des Großen Hauses des
TLT behindertengerecht zu adaptieren.
Aus diesem Grund schlossen die Investor GmbH und die Tiroler Landestheater und Orchester GmbH Innsbruck eine mit 17.11.2005 datierte Vereinbarung ab, deren Zweck die gegenseitige Einräumung von
Nutzungsrechten sowie eine adäquate Aufteilung der zukünftig entstehenden Betriebskosten dieser Liftanlage ist.
Die Kontrollabteilung nahm in diesem Kontext eine stichprobenartige
Einsicht sowohl in die Eingangs- als auch in die Ausgangsrechnungen
der Investor GmbH für die Wirtschaftsjahre 2014 bis 2016 vor. Im Zuge
dieser Prüfung stellte die Kontrollabteilung fest, dass mehrere Rechnungen, die inhaltlich diesem Aufzug zuordnen sind, von der Investor
GmbH bezahlt wurden. Zum Großteil wurden diese Fakturen auch der
hierfür ersatzpflichtigen TLT weiterverrechnet und von dieser beglichen. Auffallend war hingegen, dass sowohl im Jahr 2015 als auch im
Jahr 2016 die Kontrollabteilung keinen Eingang von der TLT für zwei
von der Investor GmbH bezahlten Rechnungen in Höhe von brutto
€ 695,34 bzw. € 156,66 auf dem hierfür maßgebenden Sachkonto
„480020 – Sonstige Erträge 20 %“ verifizieren konnte.
Die Kontrollabteilung empfahl aus diesem Grunde, zu prüfen, ob jene
von der SOWI – Investor – Bauträger GmbH im Zusammenhang mit
dem Behindertenlift getätigten Aufwendungen (bspw. Instandhaltungsoder Reparaturkosten) der TLT entsprechend der schriftlich abgeschlossenen Vereinbarung vom 17.11.2005 zur Gänze weiterverrechnet wurden. Gegebenenfalls regte die Kontrollabteilung an, mit der TLT
Kontakt aufzunehmen und sich um eine allfällige Vergütung dieser unberücksichtigten Betriebskosten zu bemühen.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme sagte die Investor GmbH zu,
die betreffende Position zu prüfen bzw. eine Weiterverrechnung an die
TLT in die Wege zu leiten.
Vereinbarung mit der
Congress und Messe
Innsbruck GmbH
Erst mit Wirksamkeit 01.01.2013 haben die beiden Garageneigentümer
über die Zuständigkeiten sowie die Kostentragung für den Betrieb des
Garagenverbundes im Bereich Congress-Garage, speziell für die gemeinsam zu nützende Abfahrts- und Ausfahrtrampe „Rennweg“ eine
verbindliche schriftliche Vereinbarung abgeschlossen:
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Zl. KA-04396/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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