Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 11_Protokoll_05.10.2017.pdf
- S.222
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Für die Betriebs- und Instandhaltungskosten wurde ein Verteilungsschlüssel auf Grundlage der Anzahl der jeweiligen Garageneinfahrten
Rennweg (Ecke Herrengasse) ermittelt, wobei dieser Schlüssel jährlich
mit einer Rundung von +/- 1 % berechnet und infolgedessen für das
Folgejahr zu Anwendung kommt. Unter Bezugnahme auf die vorliegende Vereinbarung und den ergänzenden Auskünften eines Geschäftsführers der Investor GmbH betrug der anzuwendende Kostenaufteilungsschlüssel für die Jahre 2013 bis 2015 konstant 77,0 % und
für das Wirtschaftsjahr 2016 reduzierte sich der Kostenanteil auf
72,0 %. Da sich der Verteilungsschlüssel für das Jahr 2017 innerhalb
der vereinbarten Toleranzgrenze von 1 % bewegt, werde auch im laufenden Betriebsjahr der Prozentsatz von 72,0 weiterhin zur Anwendung
kommen.
Die Congress und Messe Innsbruck GmbH hat zudem der Investor
GmbH für die Betreuung deren Anlageteiles im Garagenverbund einen
jährlichen Pauschalbetrag in Höhe von netto € 1.800,00 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen.
Vereinbarung mit der
Stadt Innsbruck und der
N.N. GmbH & Co KG
Schließlich hat die Investor GmbH mit der Stadt Innsbruck und der Inhaberin des Pavillon Restaurant & Cafe am Hofgarten (im folgenden
N.N. GmbH & Co KG) eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen.
Diese betrifft die Kostenaufteilung in Zusammenhang mit der öffentlichen WC-Anlage, dem Stiegenhaus und dem Personenlift im Untergeschoß des Pavillons auf die Dauer des abgeschlossenen „Pavillon“
Pachtvertrages.
Da hingegen das Stiegenhaus als auch der Personenaufzug ins Untergeschoß des Pavillons von der Allgemeinheit, den Gästen des Restaurationsbetriebes und den Benützern der InnenSTADT Garage genutzt
werden, sind aus diesem Grund die Betriebskosten, wozu auch der
Wartungsaufwand und die Er- und Instandhaltungsarbeiten zählen,
zwischen den Vertragspartnern im Verhältnis 3/8 (Stadt Innsbruck), 3/8
(N.N. GmbH & Co KG) und 1/4 (Investor GmbH) aufzuteilen.
Im Gegenzug erhält die N.N. GmbH & Co KG für die Reinigung des
obigen Liftes und Stiegenhauses je einen jährlichen Pauschalbetrag in
Höhe von brutto € 1.728,00 von den beiden anderen Vertragspartnern.
Beschluss des Kontrollausschusses vom 22.09.2017
B:(einstimmig )
Der Bericht der Kontrollabteilung wird zur Kenntnis genommen; die Berichterstattung erfolgt in Form eines Kurzberichtes
(weißer Teil des Berichtes) zu o.a. Bericht der Kontrollabteilung.
B:(gegen GRin Heis, GRin Duftner )
Das Kapitel 7 „(Garagen-)Managementvertrag des Berichtes
wird in der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am
05.10.2017 erläutert.
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-04396/2017
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
37