Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 11_Protokoll_05.10.2017.pdf

- S.49

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en, damit wir uns nicht mit sinnlosen Dingen
befassen müssen. Wir wollen das nicht haben, denn es würde großen Schaden für die
Städte verursachen.
Im Sinne unserer Vorsorgeverpflichtung wäre es nicht schlecht, wenn wir diese Resolution unterfertigen und einreichen, auch
wenn es derzeit als erledigt erscheint. Man
weiß nie, was nach dem 15.10.2017 wieder
auf den Tisch kommt.
StR Gruber: Der Inhalt der Resolution - wir
haben ihn vor dem Sommer im Stadtsenat
diskutiert - ist unbestritten und wird von uns
mitgetragen. Ich möchte zur Kenntnis bringen, dass ich mit NR Ottenschläger, der mir
als Spiritus Rector genannt wurde, im Verfassungsausschuss mehrere Gespräche geführt habe.
Mich hat dabei die Position unserer Partei,
ÖVP, interessiert. Frau Bürgermeisterin, ich
glaube, heute hat Ihnen NR Ottenschläger
eine E-Mail geschrieben, in der er bestätigt,
dass es nicht die Position der ÖVP ist, diese
Direktvergabe durchzuführen.
Es hatte im Verfassungsausschuss einen
Abänderungsantrag gegeben. In diesen waren die Straßenbahnen inkludiert, aber die
Busse wurden vergessen. Ganz offensichtlich war es ein formaler Fehler. Ich möchte
die Position meiner Partei auf Bundesebene
zur Kenntnis bringen. Sie ist ident mit dieser
Resolution.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider: Ich bin
heute etwas zu spät gekommen, weil ich im
Verkehrsausschuss bezüglich des österreichischen Städtebundes eingebunden war.
Dort wurde über die Änderung des Vergaberechtes gesprochen. Unter anderem war
auch dieser Änderungsantrag, der nicht
ganz korrekt geschrieben war, ein Thema.
Deshalb ist er untergegangen. Aber im
Großen und Ganzen hat es schon gepasst.
Der österreichische Städtebund konsultiert
natürlich sämtliche Städte. Überdies, weil es
für diese ursächlich ist mit den eigenen Busflotten zu fahren, direkt zuzugreifen bzw.
Einfluss haben zu können. Ich bitte daher
alle KollegInnen diese Resolution mitzutragen. Mehrere Städte verfahren so, auch
wenn sie wissen, dass es derzeit abgesagt
ist. Man kann nie wissen, was nach dem
15.10.2017 passiert.

GR-Sitzung 05.10.2017

StR Mag. Fritz: Ich muss in die gleiche
Kerbe schlagen. Es war einmal im Parlament ein ganz ernsthafter Diskussionsgegenstand bzw. ein Gegenstand von Erörterungen zwischen dem, soweit ich weiß,
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft und dem österreichischen Städtebund. Es hat Entwürfe zur Änderung des Bundesvergabegesetzes gegeben, die den Städtebund veranlasst haben
Alarm zu schlagen. Auf diesen Alarm des
Städtebundes, nämlich genau der KollegInnen, die im Ministerium diese Gespräche
geführt haben, geht der Anstoß auf diese
Resolution zurück.
Es geht um einen ganz entscheidenden
Punkt. Der trifft mindestens ein Viertel der
österreichischen Bevölkerung, nämlich in all
jenen Städten, die über ein eigenes Verkehrsunternehmen verfügen. Diese sind
formal und gesellschaftsrechtlich eigene
Gesellschaften. Sie werden natürlich von
den Städten finanziert, erhalten und auch
gesteuert, damit die öffentliche Hand, die
GemeinderätInnen, in diesen Städten die
Möglichkeit haben, das Angebot, das immer
wichtiger wird, direkt zu steuern.
Die Kernfrage, um die es geht, ist die, dass
unter Berufung auf europäisches Recht eine
Ausschreibungspflicht herbeikonstruiert
werden sollte. Diese existiert nach europäischem Recht gar nicht. Es gab einen Vorstoß der Wirtschaftskammer (WKO), eine
Ausschreibungspflicht einzuführen. Das europäische Vergaberecht geht davon aus,
dass wir als öffentliche Auftraggeberin entscheiden, ob wir etwas am Markt kaufen
oder selbst umsetzen.
Wenn wir von Dritten auf dem Markt kaufen,
müssen wir ausschreiben. Wenn wir es selber machen, so lautet das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH)
- selber machen bedeutet mit Unternehmen,
die wir selbst kontrollieren -, dann besteht
keine Ausschreibungspflicht. Die wesentliche Verordnung, die den öffentlichen Verkehr seit 2009 europaweit regelt, hat sogar
diesen Ausnahmetatbestand für die sogenannte In-House-Vergabe - in der Verordnung heißt es interne BetreiberInnen - noch
erweitert. Im Bereich des öffentlichen Verkehrs dürfen die Städte an ihre internen BetreiberInnen ohne Ausschreibung sogar
mehr vergeben, als die allgemeine Rechtsprechung des EuGH zur sogenannten In-