Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 11_Protokoll_05.10.2017.pdf

- S.50

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House-Vergabe in anderen Bereichen zulassen würde.
Wir als Städte, die eigene Verkehrsunternehmen haben, müssen uns wehren, weil
wir - wie wir gerade gesehen haben - einen
hervorragenden öffentlichen Verkehr produzieren. Das kommt nicht von irgendwelchen
Gnomen in Brüssel, Straßburg oder Luxemburg. Diese völlig unnötige Verschärfung
des Bundesvergabegesetzes kommt von
einem Gnom, der Dr. Leitl heißt, und nicht
von irgendwelchen BürokratInnen in Brüssel. Dagegen müssen wir uns verwahren.
Deswegen stimme ich auch mit Freude dieser Resolution zu.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Wenn Sie sich
der Resolution anschließen möchten, unterschreiben Sie sie bitte in der Mappe, die
herumgereicht wird. Ich darf Sie bitten dies
zu unterfertigen.

gische Handlungsfelder und Umsetzungsbegleitung 2017" zum Preis von
€ 64.800,-- zuzüglich Mehrwertsteuer
und allfälliger Spesen beauftragt.
3.

13.

12.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 26.09.2017:
1.

Die beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Landeshauptstadt Innsbruck 2017 (AGB 2017), welche die Stadt Innsbruck ihren Verträgen zur Beschaffung von Leistungen zu
Grunde legt und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Landeshauptstadt Innsbruck 2008 (AGB 2008) ersetzen, werden beschlossen.

2.

Die AGB 2017 treten mit Ablauf des
Tages der Beschlussfassung im Gemeinderat in Kraft.

3.

Die AGB 2008 werden gleichzeitig außer Kraft gesetzt. Für Verträge, welche
unter Geltung der AGB 2008 abgeschlossen wurden, gelten weiterhin die
AGB 2008.

MagIbk/19339/MD-SO/1
Organisationsentwicklung Stadtmagistrat Innsbruck - Bericht,
Zukunftsprofil, strategische Handlungsfelder und Umsetzungsbegleitung - Prozessvorschlag und
Angebot 2017

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 13.09.2017:
1.

2.

Der in den weiterführenden Erklärungen angeschlossene Bericht der Magistratsdirektion über die positiven Ergebnisse des Organisationsentwicklungsprojektes "Erhebung des IstZustandes des Stadtmagistrates Innsbruck" wird zur Kenntnis genommen.
Das Institute of Brand Logic - Markenentwicklung GmbH, Ing.-EtzelStraße 17, 6020 Innsbruck, wird im
Sinne des vorliegenden Angebotes
vom 29.08.2017 mit einem weiteren
Projekt "Zukunftsprofil inklusive strate-

GR-Sitzung 05.10.2017

MagIbk/17611/RA-VW-VS/1
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Landeshauptstadt Innsbruck 2017

Schriftführerin Mag.a Plankensteiner
übernimmt die Schriftführung.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv. Kaufmann.

Die Bedeckung erfolgt im Wege eines
Nachtragskredites in Auftragshöhe.

14.

MagIbk/17151/RA-VL-VO/1
Nächtigungsverbot, Erlassung einer ortspolizeilichen Verordnung

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 04.10.2017,
den beiliegenden Entwurf einer Nächtigungsverbotsverordnung zu beschließen.
Wir haben schon einmal über einen ähnlichen Antrag zur Erlassung einer ortspolizeilichen Verordnung beraten. Ich kann auf
meine Ausführungen von damals verweisen, möchte aber meine Grundüberlegungen heute trotzdem nochmals mitteilen. Gerade in den letzten Wochen und Monaten
haben sich durch persönlichen Augenschein, zahlreiche Briefe und Emails von
BürgerInnen, durch Unterlagen und Doku-