Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 11_Protokoll_05.10.2017.pdf
- S.66
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schildert. Man bietet ihnen dort sowohl eine
hochwertige Hard- als auch Software an.
Ich kann darauf verweisen, dass ich heute
Mittag ein Gespräch mit unserem künftigen
Bischof Hermann Glettler geführt habe, der
sich in dieser Angelegenheit auch eingebracht hat und die Sache natürlich beobachtet. Ich finde das sehr gut, dass er hier aktiv
tätig ist und wir in gutem Kontakt stehen.
Wir haben über künftige Einrichtungen gesprochen und ich gehe davon aus, dass er
sich spätestens, wenn er fix vor Ort sein
wird, entsprechend einbringen wird - gerade
bei solchen Einrichtungen, die zusammen
mit der Caritas Tirol betrieben werden.
Für mich ist das Ganze keine Sicherheits-,
sondern eine soziale Frage. Ich gehe davon
aus, dass man diesen Menschen letztlich
etwas Gutes tut. Wir sorgen dafür, dass sie
in eine entsprechende Einrichtung gehen auch mit vehementem Druck.
15.
Förderung von privaten Wohnund Pflegeheimen: Haus St. Josef
am Inn, Seniorenheim St. Raphael,
Stiftung Nothburgaheim
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 09.08.2017:
Die Stadt Innsbruck unterstützt im Sinne einer gesamthaften Abwicklung des Jahresvoranschlags der Landeshauptstadt Innsbruck für die Rechnungsjahre 2017 und
2018 nachstehende private Wohn- und
Pflegeheime für ihre angemeldeten Investitionen und Sanierungsprojekte:
1.
GR Kunst: Das heißt, wenn jemand der
Aufforderung nicht nachkommt, wird er festgenommen?
Haus St. Josef am Inn
2017: € 600.000,-2018: € 600.000,--
2.
Seniorenheim St. Raphael
2017: € 150.000,--
Zur Umsetzbarkeit bitte ich Amtsvorstand
Rizzoli ein paar Worte zu sagen.
Rizzoli: Hier geht es um eine Verwaltungsübertretung. Wie bei anderen solchen Übertretungen auch, gibt es eine Reihe von
Maßnahmen. Das beginnt beim Normverdeutlichungsgespräch, geht über die Abmahnung und Einhebung eines Organmandates bis hin zu einem Strafverfahren, das
letzten Endes beim Vollzug der Ersatzfreiheitsstrafe enden kann. Wenn jemand in einer strafbaren Handlung verharrt, dann
kann die Polizei auch eine Verwaltungsfestnahme durchführen.
IV 10606/2017
2018: € 150.000,-3.
Stiftung Nothburgaheim
2017: € 150.000,-2018: € 150.000,--
Die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und
Wirtschaft, wird mit der finanziellen Abwicklung beauftragt.
Die Bedeckung erfolgt über die
Vp. 5/420000-115400, Kapitaltransferzahlungen - private Wohn- und Pflegeheime
(Vp. neu lt. GeOrg).
16.
(Auf Wunsch von GR Kunst werden seine
Wortmeldungen im Protokoll nicht gegendert.)
IV 8978/2017
Haftung der Stadtgemeinde Innsbruck für drei von der Innsbrucker
Immobilien GmbH & Co KG (IIG)
für den Ankauf bzw. die Errichtung der Objekte Prämonstratenserweg 5, An-der-Lan-Straße 16
und Kranewitterstraße 11 aufzunehmende Kredite
Rizzoli: Ja, wenn eine Person liegenbleibt,
obwohl man sie aufgefordert hat, wegzugehen, dann verharrt sie in der strafbaren
Handlung. Dann kann sie von der Polizei
festgenommen werden.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, SPÖ,
PIRAT und GRin Moser, 16 Stimmen):
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
04.10.2017 (Seite 600) wird angenommen.
1.
GR-Sitzung 05.10.2017
Antrag des Stadtsenates vom 26.09.2017:
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Haftung als Bürge und Zahler nach § 1357 ABGB für die Rückzah-