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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 11_Protokoll_05.10.2017.pdf

- S.67

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- 617 -

lung eines Ankaufsdarlehens über
€ 450.000,- (Zinssatz 0,55 %-Punkte
über dem 3-Monats-EURIBOR, mindestens 0,55 %, ohne Rundung mit
vierteljährlicher Anpassung und vierteljährlicher Fälligkeit, Laufzeit 25 Jahre,
Rückzahlung in 100 vierteljährlichen
Pauschalraten), den die Innsbrucker
Immobilien GmbH & Co KG (IIG) bei
der UniCredit Bank Austria AG zur Finanzierung eines Ankaufs von zwei
Wohneinheiten für das Wohnobjekt
Prämonstratenserweg 5 aufnimmt.
2.

Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Haftung als Bürge und Zahler nach § 1357 ABGB für die Rückzahlung eines Darlehens über € 500.000,-(Zinssatz 0,60 %-Punkte über dem
3-Monats-EURIBOR, mindestens
0,60 %, mit vierteljährlicher Anpassung
und vierteljährlicher Fälligkeit, Laufzeit
25 Jahre, Rückzahlung in 100 vierteljährlichen Pauschalraten), den die
Innsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG bei der UniCredit Bank Austria AG
zur Finanzierung der Errichtung des
Objektes "Haus für psychosozial begleitetes Wohnen" in der An-der-LanStraße 16 aufnimmt.

3.

Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Haftung als Bürge und Zahler nach § 1357 ABGB für die Rückzahlung eines Darlehens über
€ 2.300.000,-- (Zinssatz 0,52 %-Punkte
über dem 3-Monats-EURIBOR, mindestens 0,52 %, mit vierteljährlicher
Anpassung und vierteljährlicher Fälligkeit, Laufzeit 25 Jahre, Rückzahlung in
100 vierteljährlichen Pauschalraten),
den die Innsbrucker Immobilien GmbH
& Co KG (IIG) bei der UniCredit Bank
Austria AG zur Finanzierung der Errichtung einer Mietwohnhausanlage für das
Wohnobjekt Kranewitterstraße 11 aufnimmt.

Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt, diesbezügliche Haftungserklärungen abzugeben
und die betreffenden Bürgschaftsverträge
zu Gunsten der UniCredit Bank Austria AG
zu unterzeichnen.

GR-Sitzung 05.10.2017

17.

IV 9348/2017
Haftung der Stadtgemeinde Innsbruck für drei von der Innsbrucker
Immobilien GmbH & Co KG (IIG)
für Liftzubauten in den Objekten
Gabelsbergerstraße 28, Zollerstraße 4 und Defreggerstraße 42/44 aufzunehmende Kredite

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 26.09.2017:
1.

Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Haftung als Bürge und Zahler nach § 1357 ABGB für die Rückzahlung eines Sanierungskredites über
€ 160.000,-- (Zinssatz 0,53 %-Punkte
über dem 3-Monats-EURIBOR, mindestens 0,53 %, aufgerundet auf volle
1/8 % mit vierteljährlicher Anpassung
und vierteljährlicher Fälligkeit, Laufzeit
12 Jahre, Rückzahlung in 48 vierteljährlichen Pauschalraten zu derzeit
€ 3.458,26), den die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) bei der
Tiroler Sparkasse Bank AG zur Finanzierung eines Liftzubaus für das Wohnobjekt Gabelsbergerstraße 28 aufnimmt.

2.

Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Haftung als Bürge und Zahler nach § 1357 ABGB für die Rückzahlung eines Sanierungskredites über
€ 170.000,- (Zinssatz 0,53 %-Punkte
über dem 3-Monats-EURIBOR, mindestens 0,53 %, aufgerundet auf volle
1/8 % mit vierteljährlicher Anpassung
und vierteljährlicher Fälligkeit, Laufzeit
12 Jahre, Rückzahlung in 48 vierteljährlichen Pauschalraten zu derzeit
€ 3.673,53), den die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) bei der
Tiroler Sparkasse Bank AG zur Finanzierung eines Liftzubaus für das Wohnobjekt Zollerstraße 4 aufnimmt.

3.

Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Haftung als Bürge und Zahler nach § 1357 ABGB für die Rückzahlung von zwei Sanierungskrediten über
je € 180.000,--, somit insgesamt
€ 360.000,-- (Zinssatz 0,53 %-Punkte
über dem 3-Monats-EURIBOR, mindestens 0,53 %, aufgerundet auf volle
1/8 % mit vierteljährlicher Anpassung