Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 11_Protokoll_05.10.2017.pdf
- S.68
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und vierteljährlicher Fälligkeit, Laufzeit
12 Jahre, Rückzahlung in 48 vierteljährlichen Pauschalraten zu derzeit je
€ 3.888,80), welche die Innsbrucker
Immobilien GmbH & Co KG (IIG) bei
der Tiroler Sparkasse Bank AG zur Finanzierung von zwei Liftzubauten für
das Wohnobjekt Defreggerstraße 42/44
aufnimmt.
Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt, diesbezügliche Haftungserklärungen abzugeben
und die betreffenden Bürgschaftsverträge
zu Gunsten der Tiroler Sparkasse Bank AG
zu unterzeichnen.
18.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 26.09.2017:
2.
Frau Bürgermeisterin wird ermächtigt, diesbezügliche Haftungserklärungen abzugeben
und die betreffenden Bürgschaftsverträge
samt Erklärung zu Gunsten der Tiroler
Sparkasse Bank AG zu unterzeichnen.
19.
Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2003 (SOG)
19.1
IV 6546/2017
IV 9350/2017
Haftung der Stadtgemeinde Innsbruck für zwei von den WEG Ander-Lan-Straße 37/39 und An-derLan-Straße 52/54, vertreten durch
die Innsbrucker Immobilien Service GmbH (IISG) für diverse Sanierungen aufzunehmende Kredite
1.
Laufzeit 10 Jahre, Rückzahlung in
40 vierteljährlichen Pauschalraten zu
derzeit € 7.645,38), den die WEG Ander-Lan-Straße 52/54, vertreten durch
die Innsbrucker Immobilien Service
GmbH (IISG), bei der Tiroler Sparkasse
Bank AG zur Finanzierung der Aufzugsevaluierung aufnimmt.
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Haftung als Bürge und Zahler nach § 1357 ABGB für die Rückzahlung eines Sanierungskredites über
€ 345.000,-- (Zinssatz 0,53 %-Punkte
über dem 3-Monats-EURIBOR - mindestens 0,53 %, aufgerundet auf volle
1/8 % mit vierteljährlicher Anpassung,
Laufzeit 10 Jahre, Rückzahlung in
40 vierteljährlichen Pauschalraten zu
derzeit € 8.878,74), den die WEG Ander-Lan-Straße 37/39, vertreten durch
die Innsbrucker Immobilien Service
GmbH (IISG), bei der Tiroler Sparkasse
Bank AG zur Finanzierung der Aufzugsevaluierung und des Fernwärmeanschlusses aufnimmt.
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Haftung als Bürge und Zahler nach § 1357 ABGB für die Rückzahlung eines Sanierungskredites über
€ 297.000,-- (Zinssatz 0,53 %-Punkte
über dem 3-Monats-EURIBOR - mindestens 0,53 %, aufgerundet auf volle
1/8 % mit vierteljährlicher Anpassung,
GR-Sitzung 05.10.2017
Förderungsansuchen in der
Schutzzone 2 - Mariahilf-HöttingSt. Nikolaus
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 04.10.2017:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die
Stadtgemeinde Innsbruck der Innsbrucker
Immobilien GmbH & Co KG (IIG) für die statische Sanierung und Fassadenausbesserung der Volksschule St. Nikolaus, Innallee 3, einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe von € 50.930,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
19.2
IV 8191/2017
Förderungsansuchen in der
Schutzzone 3 - Villensaggen
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 04.10.2017:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die
Stadtgemeinde Innsbruck """""""""""""""""""""""
"""""""""""""""""""" für die Dach- und Fassadensanierung in der """"""""""""""""""""""""""""""" """"""" einen nicht
rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe
von € 11.170,--.