Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2017

/ Ausgabe: 11_Protokoll_05.10.2017.pdf

- S.69

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- 619 -

Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
19.3

IV 8192/2017
Förderungsansuchen in der
Schutzzone 9 - Igls

Immobilien GmbH & Co KG (IIG) für die Erneuerung des Schindeldachs und die Dachstuhlsanierung des Stadels in Igls, Hilberstraße 15, einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe von € 7.270,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 04.10.2017:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die
Stadtgemeinde Innsbruck der Hausgemeinschaft """"""""""""""""""""""""""" für die Restaurierung der
Fassade sowie die Sanierung der Bleche
und Holzkonstruktionen in Igls, """" """"""""
"""""""""""""""", einen nicht rückzahlbaren Baukos,
einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe von € 22.860,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
19.4

IV 9541/2017
Förderungsansuchen in der
Schutzzone 1 - Altstadt-Innenstadt

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 04.10.2017:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die
Stadtgemeinde Innsbruck """""""""""" """"""""""""""""""""""
"""""""""""""""" für die Sanierung der Fassade und
Fenster sowie die Torerneuerung in der
"""""""""""""""""""""""""" einen nicht rückzahlbaren Baukostenzuschuss in Höhe von € 11.850,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung.
19.5

IV 12097/2017
Förderungsansuchen in der
Schutzzone 9 - Igls

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 04.10.2017:
Gemäß §§ 33 ff des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes 2003 (SOG) gewährt die
Stadtgemeinde Innsbruck der Innsbrucker
GR-Sitzung 05.10.2017

20.

MagIbk/18543/SU-WT/6
Tiroler Volksmusikverein, Veranstaltungsreihe "Aufg"horcht in
Innsbruck - Volksmusik erobert
die Stadt" vom 27.10. bis
29.10.2017, Subvention

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 04.10.2017:
Die Stadt Innsbruck gewährt dem Tiroler
Volksmusikverein, vertreten durch dessen
Obmann Peter Margreiter, für die Durchführung der Veranstaltungsreihe "Aufg"horcht in
Innsbruck", eine Förderung von € 5.000,--.
Die Bedeckung für diese Subvention ist
über die Vp. 1/780100-728000, Entgelte für
sonstige Leistungen, Märkte und Veranstaltungen, gegeben.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich habe heute im Vorfeld eine ergänzende Information
zu diesem Akt an die GemeinderätInnen
weiterleiten können. Es ist nämlich die Frage aufgeworfen worden, warum insgesamt
ein Antrag auf € 10.000,-- gestellt worden
ist. Ich hatte den Grund dafür bei der Sitzung des Stadtsenates nicht mehr in Erinnerung.
Es ist so, dass man diesen Betrag für Veranstaltungen braucht, die zwischen den
großen Alpenländischen Volksmusikwettbewerben gemacht werden. Man versucht
nämlich, die Infrastruktur, die dann schon
vorhanden ist - wie die Bühnen - für weitere
Veranstaltungen zu nützen. Daher ist unsere Subvention jedes zweite Jahr erhöht. Für
mich ist es nachvollziehbar, dass der Verein
die vollen € 10.000,-- benötigt.