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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 11_Protokoll_05.10.2017.pdf

- S.81

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GRin Blaser Hajnal, MAS: Ich möchte nicht
mehr ins Detail gehen. Wir haben von verschiedenen Seiten bereits erfahren, was im
Kontrollbericht gestanden ist. Grundsätzlich
möchte ich aber Folgendes anmerken: Die
finanzielle Gebarung des Tanzsommers
Innsbruck zu prüfen, war eine notwendige
Entscheidung, wie wir heute Abend schon
mehrmals gehört haben. Die nicht klar ersichtlichen Verflechtungen führten zu Fragen, die es zu klären galt. Im Einzelnen bestand der Tanzsommer im Laufe der Jahre
wechselweise aus einem Verein und zwei
Firmen und war damit ein relatives komplexes Konstrukt, wie Sie, Frau Bürgermeisterin, schon dargelegt haben. Konkret aus
dem Verein "Innsbrucker Tanzsommer und
Innsbrucker Advent", der "Tanzsommer
Veranstaltungs GmbH" und schließlich der
"YES Veranstaltungs- und BeteiligungsGmbH", um das nochmals zusammenzufassen. Für das alles zeichnete Josef Resch
verantwortlich.
Die Kontrollabteilung hat nun Klarheit über
die gegenseitigen Beziehungen des Vereins
und der zwei Firmen verschafft. Der Bericht
zeigt, dass Josef Resch mehr oder weniger
korrekt und nachvollziehbar abgerechnet
hat. Die Mag.-Abt. V, Kultur, bemängelt jedoch die Verbindungen zwischen den einzelnen Firmen, wie sie im Falle des Tanzsommers vorliegen. Diese Verflechtungen
sind zwar rechtlich nicht zu beanstanden,
verringern jedoch die Transparenz, die beim
Einsatz von öffentlichen Mitteln geboten ist.
In diesem Zusammenhang hat die Kontrollabteilung unterschiedliche Empfehlungen an die Mag.-Abt. V, Kultur, abgegeben,
von denen ich zwei besonders hervorheben
möchte. GRin Mag.a Schwarzl hat sie auch
schon genannt. Trotzdem möchte ich sie
nochmals erwähnen:
Künftig sollen bei Subventionsansuchen die
Vereinsbezeichnung abgefragt und mit öffentlichen elektronischen Registern abgestimmt werden. Das ist wichtig, um zivilrechtliche Verträge in Subventionsangelegenheiten rechtlich abzusichern. Die Mag.Abt. V, Kultur, soll zudem ein erhöhtes Augenmerk auf eine fristgerechte und vollständige Übermittlung der Subventionsabrechnungen legen.
Das sind in meinen Augen gute Empfehlungen, damit die Mag.-Abt. V, Kultur, in Zukunft transparenter und nachvollziehbarer
GR-Sitzung 05.10.2017

arbeiten kann. Aber wie Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer schon gesagt hat - wir können
immer dazulernen.
GRin Duftner: Natürlich kann ich nicht so
umfangreich referieren, wie es unsere Klubobfrau GRin Mag.a Schwarzl gemacht hat.
Sie ist erstens von Anfang an beim Zustandekommen dieser Veranstaltungsreihe mit
dabei und hat sich auch immer wieder kritisch mit den Vorgängen auseinandergesetzt. Vieles davon habe nicht nur ich nicht
gewusst, sondern wie man aus dem Kontrollbericht ersehen kann, war das auch der
Mag.-Abt. V, Kultur, nicht klar.
Grund dafür war die Tatsache, dass die
Agierenden immer die gleichen Personen
waren und dass die Transparenz fehlte. Ich
möchte auf die Wortmeldung von GR
Mag. Stoll Bezug nehmen, der gemeint hat,
es wäre nicht nachvollziehbar, warum neben dem Verein noch eine GmbH gegründet
worden ist. Das war eine der Fragen, die ich
in der Sitzung des Kulturausschusses gestellt habe. Wir haben das diskutiert und es
wurde im Bericht der Kontrollabteilung beantwortet. So ist das nun für mich nachvollziehbar. GRin Mag.a Schwarzl hat mir auch
gesagt, dass es schwierig war, Personen für
die Vorstandsposten zu finden. Gefüllt hat
man sie dann mit Familienmitgliedern von
Josef Resch. Bei einem Verein haftet man
mit Privatvermögen. Um diese Haftung zu
umgehen, hat man eine GmbH gegründet.
Es ist für mich nachvollziehbar, dass man
die eigenen Angehörigen schützen möchte.
Das Ergebnis bringt aber einige Schwierigkeiten mit sich.
Was ich komisch fand, war das Kapitel mit
dem Schutz der Wortmarke "Tanzsommer".
Die Chance auf Unterschutzstellung wurde
von vornherein als sehr gering eingeschätzt.
Es wurde dann aber absichtlich im Namen
des Vereins der Antrag gestellt, weil man
sich damit höhere Chancen ausgerechnet
hat. Das finde ich schon ein bisschen eigenartig. Ich verstehe nicht, warum das
dann einfacher sein soll, wenn ein Verein so
einen Antrag stellt und keine Einzelperson?
Es war dann ja auch leicht, die Rechte zu
übertragen. Hier wird es problematisch. Der
Verein hat den Schutz beantragt, er wurde
bewilligt. Der Vorstand des Vereins besteht
aus Familienmitgliedern. Diese beschließen,
den geschützten Namen an eine Privatperson zu übertragen. Ja, sicher kann man so