Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 12-November.pdf

- S.7

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 12-November.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2010
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 602 -

-

Artikel 19: Selbstbestimmt Leben

-

Artikel 23: Recht auf Familie und
Elternschaft

-

Artikel 24: Recht auf inklusive Bildung

-

Artikel 27: Gleichberechtigter Zugang
zum Arbeitsmarkt

-

Artikel 29: Politische Partizipation

-

Artikel 30: Teilhabe am kulturellen
Leben (Sport, Freizeit, Kultur)

Barrierefreiheit ist eine der zentralen
Voraussetzungen für Nichtdiskriminierung
und Inklusion bzw. Teilhabe behinderter
Menschen. Dies ist auch der Grund,
warum es eine Behindertenkonvention
braucht und der bisher bestehende
Menschenrechtsschutz nicht ausreichend
war.
Unter Barrierefreiheit versteht man nicht
nur physische, sondern auch kommunikative und einstellungsbedingte Barrieren
(Vorurteile).
Im Artikel 9 wird diese Barrierefreiheit als
Verpflichtung formuliert. Die Staaten
verpflichten sich also, gleichberechtigten
Zugang zur physischen Umwelt, zu
Transportmitteln, zu Information und
Kommunikation einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien
und -systemen, sowie zu anderen
Einrichtungen und Diensten, die der
Öffentlichkeit in städtischen und ländlichen
Gebieten offenstehen oder für sie bereitgestellt werden, zu gewährleisten.
Auch der Innsbrucker Behindertenbeirat
hat bereits bei seiner Gründung einen
ähnlichen Begriff von Barrieren- bzw.
Teilhabeschwierigkeiten entwickelt.
"Behinderung" versteht der Behindertenbeirat als "behindert werden" und als
Einschränkung der Teilnahmemöglichkeiten. Dies gilt in personeller, sozialer,
gesellschaftlicher, struktureller, organisatorischer und baulicher Hinsicht in
sämtlichen Lebensbereichen.
Der Begriff Integration (war damals noch
nicht sehr verbreitet) kann in den vielfältigen Lebensbereichen an dem Grad der
Teilnahme gemessen werden. Daher gilt
es, Rahmenbedingungen zu schaffen,
welche es allen BürgerInnen ermöglichen,
ein selbstbestimmtes Leben zu führen und
GR-Sitzung 18.11.2010

ihr Recht auf Partizipation in Anspruch zu
nehmen.
Der Behindertenbeirat existiert seit dem
Jahre 2001. Im letzten Jahr gab es
Neuwahlen. Derzeit umfasst der Behindertenbeirat zwölf Mitglieder - das sind
Dienstleister, aber auch InteressensvertreterInnen von bestimmten Behindertengruppen. Die drei städtischen Behindertenbeauftragten nehmen an den Sitzungen
mit beratender Stimme teil.
Beispiel zum Thema Barrierefreiheit:
Bereits im Jahre 2002 wurde im Behindertenbeirat ein Modell für Gehsteigabschrägungen entwickelt. Das erste Modell einer
solchen "Innsbrucker Modellrampe" gab es
damals in der Fallmerayerstraße. Die
Zielsetzung war, sowohl für RollstuhlfahrerInnen als auch für blinde Menschen eine
befriedigende Lösung herzustellen. Für die
RollstuhlfahrerInnen wurde diese Rampe
mit einer Steigung von 6 % auf das
Straßenniveau abgesenkt. Für blinde
Menschen enthält sie ein taktiles Leitsystem, welches diesen Übergang signalisiert.
In den Jahren 2003/2004 wurden zwischen der Fallmerayerstraße und der
Tiroler Landeskrankenanstalten GesmbH
(TILAK) etliche dieser Rampen errichtet.
2005 wurden in der Andreas-Hofer-Straße,
Bürgerstraße und in Pradl im Zuge der
Umbauarbeiten der Straßenbahnhaltestellen weitere Rampen gebaut.
Meiner Meinung nach ist dieses Projekt
seither etwas ins "Stocken" geraten. Bei
Umbauten wird zwar konsequent dieses
neue Modell angewendet aber uns fehlt
allerdings ein Zeitplan für die Sanierung
des Altbestandes.
Letzte Woche habe ich versucht, für
diesen Vortrag bei der Mag.-Abt. III, Bauund Feuerpolizei, Ing. Exenberger,
Informationen über die Gesamtanzahl der
Rampen und die Anzahl der Kreuzungsbereiche in der Stadt Innsbruck zu erhalten
bzw. wie viele davon bereits adaptiert
wurden. Dies war leider bis dato nicht zu
recherchieren.
Zu diesem Thema ist mir ein Negativbeispiel besonders ins Auge gestochen und
zwar die notwendigen Umbauarbeiten, um