Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 12-November.pdf

- S.8

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- 603 -

am Südring das neue Verkehrsleitsystem
einzubauen. Der ganze Südring war ab
dem Mitterweg bzw. Fürstenweg aufgerissen. Es wurden zwar, vor allem in den
Mittelinseln, einzelne taktile Systeme
angebracht, jedoch wurden keinerlei
Rampen saniert. Dies wäre aber unter
einmal gegangen.
Darüber hinaus war die Situation auch
sehr unbefriedigend. Die Rampen waren
teilweise nicht benutzbar. Es war zu wenig
beschildert und man musste teilweise auf
die Straße wechseln. Die Situation war
durchaus gefährlich.
Zusammenfassend möchte ich sagen,
dass wir keine quantitative Erhebung des
Altbestandes haben und uns auch nicht für
einen Zeitplan entschieden haben, ob wir
dieses Projekt in zehn oder fünfzehn
Jahren umsetzen wollen.
Nächstes Thema - "barrierefreies Wohnen" in der Stadt Innsbruck.
In der neuen Wohnanlage "Lodenareal"
gibt es teilweise zehn Zentimeter hohe
Stufen, um auf den Balkon bzw. auf die
Terrasse zu gelangen. Man hat aufgrund
von Beschwerden von RollstuhlfahrerInnen nachträglich eine Lösung entwickelt,
damit Rollstuhlfahrer - es leben einige dort
- den Balkon bzw. die Terrasse barrierefrei
erreichen können. Im Abstand der Räder
eines Rollstuhles wurden zwei Rampen
angebracht, über welche man auf den
Balkon bzw. die Terrasse gelangen kann.
Beim Anbringen dieser Teile hat ein
Betroffener gefragt, von wem das finanziert wurde. Daraufhin wurde ihm die
Auskunft erteilt, dass dies ein edler
Spender gemacht hätte.
Außerdem gibt es im Außenbereich der
Wohnanlage "Lodenareal" einen deutlichen Niveauunterschied. Die dort angebrachte Rampe war ursprünglich viel zu
steil. Jetzt wird eine Zusatzrampe mit
einem Mittelpodest angebracht, um eine
normgerechte Situation herzustellen.
Barrierefreiheit und Inklusion (Artikel 19),
welche ein selbstbestimmtes Leben und
gemeindenahe Dienstleistungen garantiert, bedeutet, dass Menschen mit
Behinderung die Möglichkeit haben
sollten, ihren Aufenthaltsort selbst zu
wählen und nicht verpflichtet werden
GR-Sitzung 18.11.2010

dürfen, in besonderen Wohnformen zu
leben. Gemeinden, Städte oder andere
Gebietskörperschaften sollen die Verpflichtung haben, gleichzeitig für ambulante, gemeindenahe Unterstützungssysteme
zu sorgen.
Man sollte sich längerfristig einen Plan für
einen Ausstieg aus dem System der
stationären Unterbringung und stattdessen
die Finanzierung sowie den Ausbau der
ambulanten, gemeindenahen Systeme
üblerlegen.
Sind die anderen Leistungen, welche die
Stadt Innsbruck allen BürgerInnen zur
Verfügung stellt, barrierefrei? Wo bringe
ich als behinderte Mutter oder Vater mein
Kind in den Kindergarten? Kann ich es
dort wieder abholen?
Wie schaut es mit den Sozialeinrichtungen
der Stadt Innsbruck aus? Sind diese für
behinderte Menschen gerüstet?
Ich weiß schon, dass Behindertenbetreuung kein Kompetenzbereich der Stadt
Innsbruck ist. Die Stadt Innsbruck
finanziert diese Leistungen mit.
Der Gemeinderat hat sich außerdem einen
ganzen Tag mit dem Thema "Bildung"
beschäftigt. Der anschließende Beschluss,
einen Fahrplan zur inklusiven Schule zu
entwickeln, Sonderpädagogische Zentren
und Sonderschulen strukturell voneinander zu trennen, ist eine sehr positive
Entwicklung.
Laut Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer gibt es
einen Etappenplan bzw. eine Prioritätenliste zum Umbau dieser Schulen. Die Stadt
Innsbruck ist für insgesamt einunddreißig
Schulen Schulbetreiber. Diese befinden
sich in achtundzwanzig Gebäuden.
Zwanzig davon sind Volksschulen.
Wirklich barrierefrei sind davon sechs
Schulen (30 %). Fünf Schulen sind
zugänglich - das heißt, man kommt hinein,
jedoch eventuell nicht in den ersten Stock.
Es gibt derzeit keine Mittel- bzw. Hauptschule mit behindertengerechtem Zugang.
Fünf Volksschulen können, lt. Auskunft der
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KG
(IIG), überhaupt nicht adaptiert werden.
Der Investitionsplan für 2008 sah
€ 350.000,-- für die Umbauten in HöttingWest, Reichenau und Sieglanger vor.