Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2010

/ Ausgabe: 12-November.pdf

- S.74

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 12-November.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2010
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 669 -

Gemäß diesem verkehrstechnischen
Gutachten wurde im Gemeindegebiet von
Innsbruck (Kranebitten) vom Bürgermeister der Landeshauptstadt Innsbruck mit
Verordnung vom 10.3.2005 auf der B 171
Tiroler Straße (Kranebitter Allee) von
unmittelbar westlich der Einmündung der
Klammstraße bis Straßenkilometer 83,725
(das ist etwas westlich der Standschützenkaserne) ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen
in beiden Richtungen verfugt.
Von diesem Fahrverbot waren gemäß
dem verkehrstechnischen Gutachten
auszunehmen:
a)

Fahrten mit Fahrzeugen des Straßendienstes, des Bundesheeres, des
Pannenhilfsdienstes, des Abschleppdienstes sowie des öffentlichen Sicherheitsdienstes und Fahrten mit
Fahrzeugen, die dem Einsatz in Katastrophenfällen dienen;

b)

Fahrten mit Schulfahrzeugen im
Rahmen der Ausbildung und Prüfung
von Bewerbern um eine Lenkerberechtigung;

c)

d)

Fahrten mit Fahrzeugen im Ziel- oder
Quellverkehr für Gebiete, die ohne
Benutzung der vom Verbot erfassten
Wegstrecke nicht erreicht werden
können;
Fahrten im Ziel- oder Quellverkehr
betreffend den Ortsteil Meilbrunnen
im Gemeindegebiet von Zirl.

Was nun das Ziel der Schwerverkehrsfahrten zum Firmengelände Meilbrunnen 1
betrifft, hat das Auskunftsbegehren gemäß
Umweltinformationsgesetz (UIG) bei der
Bezirkshauptmannschaft Innsbruck
ergeben, dass am Gelände der Lieferasphalt GesmbH & Co OG im Zirler Ortsteil
Meilbrunnen am 24.8.1009 von der
Bezirkshauptmannschaft Innsbruck die
Bewilligung einer Zwischenlager- und
Aufbereitungsfläche erteilt wurde. Die
Verkehrssituation sei dabei nicht mitbedacht worden, da ab der Einbindung in
den Verkehrsfluss des öffentlichen
Straßennetzes die Zuständigkeit der
Gewerbebehörde im Betriebsanlagenverfahren ende.
Diese Bewilligung sowie die mittlerweile
von der Gemeinde Zirl erfolgte Bewilligung
einer Linksabbiegespur in Fahrtrichtung
Osten vor besagtem Firmengelände
lassen die Vermutung zu, dass künftig ein
stärkeres Schwerverkehrsaufkommen zu
und von dieser Zwischenlager- und
Aufbereitungsfläche zu erwarten sein wird.
Aufgrund der bestehenden oben genannten Ausnahmebewilligung für Schwerverkehr nach Meilbrunnen ist zu befürchten,
dass dieser zu erwartende Schwerverkehr
aus Kostengründen vorwiegend durch den
Innsbrucker Ortsteil Kranebitten erfolgen
wird.
Die Frau Bürgermeisterin möge dazu
folgende Fragen beantworten:
1.

LKW-Fahrten über 7,5 Tonnen
Gesamtgewicht welcher Firmen/Subfirmen gelten als Ziel- und Quellverkehr und sind somit vom sektoralen
Fahrverbot auf der B 171 von unmittelbar westlich der Einmündung der
Klammstraße bis Straßenkilometer
83,725 ausgenommen?

2.

Ist an eine Änderung besagter
Verordnung des Bürgermeisters aus
dem Jahr 2005 in die Richtung gedacht, dass jeglicher Schwerverkehr
durch Kranebitten - auch der Ziel- und
Quellverkehr von und nach Meilbrunnen - über die A 12 und den Autobahnanschluss Zirl-Ost geleitet wird?

Somit ist klar, dass die Fahrten mit
Schwerfahrzeugen durch das Ortsgebiet
Innsbruck-Kranebitten zum/vom Firmengelände im Zirler Ortsteil Meilbrunnen vom
verordneten Lkw-Fahrverbot ausgenommen sind (siehe Iit. d).
Ein Auskunftsbegehren der Initiative
Lebensraum Kranebitten (ILK) gemäß
Umweltinformationsgesetz (UIG) beim Amt
der Tiroler Landesregierung, Abteilung
Verkehrsrecht, hat ergeben, dass für die
Auslegung obiger Verordnung bzw. eine
allfällige Änderung dieser die Verordnung
gebende Behörde, somit die Frau Bürgermeisterin der Landeshauptstadt Innsbruck
zuständig sei.

GR-Sitzung 18.11.2010

Dies wäre eine enorme Entlastung
des Innsbrucker Stadtteiles Kranebitten und würde für den betroffenen