Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 12-November_-_1._Teil.pdf

- S.104

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- 1450 -

GR Federspiel: Ich ersuche, um die
Annahme meines Antrages.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Ich möchte jetzt doch inhaltlich etwas zu diesem Antrag sagen, weil ich mich mit dieser Problematik
als zuständiger Referent für die Gartenanlagen seit Jahren befassen muss.
Es ist jetzt schon einige Monate her, dass wir dieses Thema auch im Stadtsenat auf Grund eines anderen Gemeinderatsantrages behandelt haben. Ich
habe damals ersucht, dass wir im Stadtsenat eine analoge Beschlussfassung
vornehmen, wie jetzt von dir, GR Federspiel, beantragt. Der Herr Bürgermeister hat damals noch gemeint, das man dies in Form eines Antrages in
den Gemeinderat bringen soll. Das ist jetzt geschehen.
Ich kann nur bestätigen, dass es für das Aufsichtspersonal natürlich sehr schwierig ist, die Einhaltung durchzusetzen. Viele Leute zeigen
zwar, wenn ein Ausweis verlangt wird, diesen doch vor, weil sei meinen,
dass die Herren in Uniform Exekutivgewalt haben, was aber de facto natürlich nicht der Fall ist. Manche zeigen keinen Ausweis und daher ist das eine sehr unbefriedigende Situation.
Die Stadt Innsbruck kann keine eigene Gemeindepolizei haben, weil das verfassungsrechtlich nicht zulässig ist; das wurde schon geprüft. Das heißt, dass alle Städte mit eigenem Statut, wo eine Bundespolizeidirektion vorhanden ist, keine eigene Polizei seitens der Gemeinde anstellen können. Die Städte Kufstein und Schwaz können eine eigene Stadtpolizei haben, aber wir in Innsbruck nicht. Man müsste hier sogar die Verfassung ändern, wenn man das wollte.
Das heißt, dass nur der Weg über landesgesetzliche Bestimmungen mit einer Verordnungsermächtigung der Stadt Innsbruck möglich
ist, wo man allenfalls solche Organe bestellt und vereidigt. Deshalb unterstütze ich diesen Antrag, um einfach die Wachorgane hier mit mehr Kompetenz auszustatten, damit sie doch etwas konsequenter durchgreifen können.

GR-Sitzung 21.11.2002