Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 12-November_-_1._Teil.pdf

- S.138

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- 1484 -

die Anwohner geradezu terrorisiert haben. Man kann von diesen Personen
erwarten, dass sie auch woanders hingehen. Deshalb ersuche ich eindringlich, eine Änderung der Innsbrucker Parkordnung hinsichtlich dieses Punktes nicht vorzunehmen.
GR Barcal: Wir haben seinerzeit diesem Punkt unter der Bedingung zugestimmt, dass es einen Beobachtungszeitraum gibt. In der Zwischenzeit haben wir uns erkundigt und laut Polizeiberichten sind keinerlei
Vorfälle mehr passiert. Ich würde laut Vorschlag von Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger noch einmal einen Beobachtungszeitraum für ein Jahr einführen. Wenn dieses Problem in der Zwischenzeit in Ordnung geht, sollte
man für den Haydnplatz das Alkoholverbot wieder aufheben.
GR Engelbrecht: Ich möchte mich wiederholen und noch einmal darauf hinweisen, dass es zwei Arten von Verordnungen gibt, nämlich
die Innsbrucker Parkordnung und die Spielplatzordnung. Der Hintergrund
meiner Bemühungen war immer der, dass in der Nähe von Spielplätzen
kein Alkoholkonsum mehr stattfinden darf. Wir hatten im Stadtpark Rapoldi die Situation, dass zwei von diesen Sandkisten unbenutzbar waren, da sie
von alkoholtrinkenden Gruppen besetzt wurden. Es war daher für die Kinder nicht mehr möglich, in diesen Sandkisten zu spielen.
Wenn es möglich sein wird, endlich auf der Spielplatzordnung
den Alkoholgenuss zu verbieten bzw. das Alkoholverbot zu erlassen, dann
werde ich sicher meine Haltung überdenken und in der Innsbrucker Parkordnung für eine Aufhebung des Alkoholverbotes stehen.
GR Dengg: Ich muss mich wirklich fragen, ob sich die Gesellschaft bei uns geändert hat. Früher ist man in das Gasthaus gegangen, um
etwas zu trinken, jetzt geht man in die Parkanlagen. Ich wohne am EduardWallnöfer-Platz und hier existiert dieses Alkoholverbot nicht. Es ist daher
für einen normalen Mensch nicht mehr möglich, dort zu leben.
Ich finde, dass wir mit einem solchen Thema in die "Höttinger
Nudl" kommen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich in einem Park das
Bedürfnis habe, Wein, Bier oder Schnaps zu trinken. In einen Park gehe ich
mit Kindern deshalb, damit sie dort spielen können oder ich genieße die
grüne Wiese, aber nicht um Grillfeste am Haydnplatz zu machen. Das kann

GR-Sitzung 21.11.2002