Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 12-November_-_1._Teil.pdf

- S.17

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- 1363 -

A) Neue Wasserversorgungsanlage
Von der Druckleitung, die von Gärberbach nach Vill/Igls führt, zweigt
knapp unterhalb der Brenner Autobahn eine Privatwasserleitung zum
Zenzenhof ab. An Stelle dieser privaten städtischen Anlage wird von
der Innsbrucker Kommunalbetriebe (IKB) AG bis zum Zenzenhof eine
neue öffentliche Wasserversorgungsanlage hergestellt, was nach einer
bisherigen Kostenschätzung in der Höhe von € 193.000,-- erfordert.
Durch diese öffentliche Wasserversorgungsanlage erspart sich die
Stadtgemeinde Innsbruck die weitere Aufrechterhaltung und Instandhaltung der bestehenden privaten Wasserversorgungsanlage für den Zenzenhof und beteiligt sich damit an den Herstellungskosten mit zwei
Drittel oder zirka € 128.000,--. Als Nutznießer der verbesserten öffentlichen Wasserversorgung beteiligt sich auch der ÖAMTC bzw. der
Betreiber des neuen Fahrtechnikzentrums mit einem Drittel der Herstellungskosten, das sind zirka € 64.000,--. Das Jesuitenkolleg beteiligt sich
an dem Projekt dadurch, dass es auf das vertraglich zugesicherte Freiwasser in jenem Ausmaß auf Dauer verzichtet, welches über den Eigenbedarf, das heißt für die derzeit vorhandenen Objekte im Bereich
Zenzenhof, hinausgeht.
B) Fahrtechnikzentrum des ÖAMTC am Zenzenhof, Einräumung von
Dienstbarkeiten
a) Für eine kreuzungsfreie Verbindung der beiden Übungspisten des
neuen Fahrtechnikzentrums des ÖAMTC am Zenzenhof, welche
durch den städtischen Weg, Grundstück 754/3, KG Vill, durchschnitten werden, gestattet die Stadtgemeinde Innsbruck die Überschüttung des erforderlichen Wegbereiches und die gleichzeitige
Wegführung durch einen Tunnel gemäß dem vorgelegten Projekt
des Ingenieurbüros Tilke (Plan vom 17.7.2002, PRJ Nr. 4820.13).
b) Für die Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen gemäß Projekt Dipl.-Ing. Dr. Stegner vom 9.9.2002 räumt die Stadtgemeinde
Innsbruck im Eigentum der Weggrundstücke 758, 754/3, 753 und
752/1, alle KG Vill, zu Gunsten des ÖAMTC bzw. des Betreibers
der Anlage auf Dauer des Bestandes des Fahrtechnikzentrums die
Dienstbarkeit der Verlegung von Leitungen ein.
Als Gegenleistung wird der geschotterte Weg nach den Vorgaben
der Stadtverwaltung asphaltiert und mit einer ausreichenden Entwässerungsanlage versehen. Weiters hat der Dienstbarkeitsberechtigte den Abwasserkanal im öffentlichen Weg mit einer Mehrlänge
von zirka 110 m zu verlegen, um weitere Objekte kanalmäßig zu
versorgen.
Mit der vertraglichen Vereinbarung wird die Mag.-Abt. IV, Vertragswesen, ermächtigt und beauftragt.

GR-Sitzung 21.11.2002