Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 12-November_-_1._Teil.pdf

- S.54

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- 1400 -

im Sinne einer doch sehr wichtigen und schwierigen Wohnungssituation in
Innsbruck. Damit der Bauträger, die Firma Renova Planungs- und Bau
GesmbH mit seinem Projekt im Eckbereich nicht blockiert ist, soll dieser
Bebauungsplan aufgelegt werden.

18.

III 5407/2002
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HÖ B1/2, Innsbruck - St. Nikolaus, Bereich Innstraße 34
und Innallee 9, 11 und 13 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. HÖ - B1, Zeichn. Nr. 3669), gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG 2001
------------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat einstimmig,
die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HÖ B1/2, Innsbruck - St. Nikolaus, Bereich Innstraße 34 und Innallee 9, 11 und
13 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. HÖ - B1, Zeichn. Nr. 3669),
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2001, zu beschließen.

Es handelt sich dabei um die Erweiterung des Malfattiheimes. Das Malfattiheim ist im Sinne von Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger bestrebt, in Innsbruck auch die Bettenanzahl zu erhöhen. Wir haben dafür einen gigantischen Bedarf in Innsbruck und dieses Projekt dient dazu, einen Teil dieses
Bedarfes abzudecken.
Der Bau- und Projekt-Ausschuss hat es sich nicht leicht gemacht, in dieser sensiblen Lage ein Projekt zu entwickeln. Das Projekt war
ursprünglich wesentlich höher gedacht und ursprünglich so konzipiert, dass
man an das westliche Einfamilienhaus sehr knapp angebaut hätte. Dies hätte zu einer deutlichen Benachteiligung der dahinter liegenden Häuser, sowohl von der Besonnung als auch von den Lichtverhältnissen geführt.
Ich glaube, dass man hier, auch wenn es eine Beeinflussung
für angrenzende Bauten sein wird, einen vernünftigen Kompromiss zwischen städtebaulicher Entwicklung, aber auch Nutzung und Erweiterung
des Malfattiheimes gefunden hat. Es wird damit auch ein wichtiger Beitrag
GR-Sitzung 21.11.2002