Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2002
/ Ausgabe: 12-November_-_1._Teil.pdf
- S.65
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21.5
I-OEF 90/2002
Tiroler Kindergarten- und Hortgesetz, gemeindeübergreifender Ausgleich durch das Land Tirol in Folge
Mehrkosten durch die Aufnahme von Kindern aus anderen Wohnortgemeinden (StR Mag. Schwarzl)
StR Mag. Schwarzl: Ich stelle gemeinsam mit meiner Mitunterzeichnerin folgenden dringenden Antrag:
"Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, an das Land Tirol mit folgender
Forderung heranzutreten:
Um einheitliche Kindergartensätze innerhalb einer Gemeinde zu garantieren, soll im Tiroler Kindergarten- und Hortgesetz ein gemeindeübergreifender Ausgleich durch das Land Tirol erfolgen, wenn einer Gemeinde
nachweislich Mehrkosten (Grenzkostenrechnung) durch die Aufnahme
von Kindern aus anderen Wohnortgemeinden erwachsen.
Mag. Schwarzl, Linser, beide e. h."
Sie kennen das Problem alle. Wir werden im Rahmen des Jahresvoranschlages der Landeshauptstadt Innsbruck darüber diskutieren. Wir haben
dieses Jahr eine ziemlich große Kostenbeitragserhöhung im Bereich der
Kindergärten und Horte.
Aber was uns und nicht nur uns, schon lange ein Dorn im Auge ist, ist der hundertprozentige Auswärtigenzuschlag für Kinder, die in
Innsbruck in den Kindergarten gehen, aber in einer Umlandgemeinde wohnen. Bei diesem hundertprozentigen Zuschlag ist nicht einmal eine soziale
Ermäßigung möglich. Nach den neuen Gebühren wird der Ganztagskindergarten ohne Essen ab dem Kindergartenjahr 2003/2004 € 97,50 betragen.
Das heißt, dass das für Auswärtige beinahe € 200,--, ohne die Möglichkeit
einer sozialen Ermäßigung, ausmacht.
Jetzt ist es mir ganz verständlich und es ist auch richtig, dass
die Stadt Innsbruck immer betont, dass wir nicht die Kosten dafür übernehmen können, dass in etlichen Umlandgemeinden die Öffnungszeiten der
Kindergärten so wenig bedarfsgerecht sind, dass die Eltern, die in Innsbruck arbeiten, gar nicht die Möglichkeit haben, ihre Kinder dort zur Be-
GR-Sitzung 21.11.2002