Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2002
/ Ausgabe: 12-November_-_2._Teil.pdf
- S.101
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Mag. Eiter hat bereits vor der Option zwei, nämlich davor, alles auszulagern, gewarnt. Wenn wir alles auslagern, so haben wir im Gemeinderat
wenige Möglichkeiten der Kontrolle.
Ich möchte auf die gestrige Anfrage im Gemeinderat von StR
Mag. Schwarzl replizieren, wo Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski meinte, es
wäre dies zwar eine Sache der Innsbrucker Sportanlagen Errichtungs- und
Verwertungs GesmbH (ISpA), aber eigentlich nicht mehr im ausgelagerten
Kompetenzbereich der Stadt Innsbruck. Die Entwicklung sollte nicht dahin
führen, dass wir im Endeffekt keine Informationen erhalten. Es ist durchaus
notwendig, dass wir ständig präsent sind und entsprechend den Informationen auch unsere Abstimmung durchführen.
(Bgm. Zach: Man kann nicht alles haben. Es ist nicht möglich, die Arbeit
auszulagern und zugleich Einfluss in vollem Ausmaß zu besitzen. Wir haben hier unsere Entscheidung getroffen.)
Ich wollte nur sagen, es ist wichtig, dass wir weiterhin Kontrollmöglichkeiten und Einfluss haben. Auch den Bürgerinnen und Bürgern
suggerieren wir, dass der Gemeinderat das oberste Entscheidungsorgan der
Stadt Innsbruck ist, dem wir im Endeffekt nach außen hin subjektiv und
objektiv sehr verpflichtet sind. Wie bereits eingangs erwähnt, ist bezüglich
der Gebühren und Abgaben festzustellen, dass diese teilweise über der Inflationsrate liegen. Dies ist sicher angemessen und begründet, nur sollte
hier berücksichtigt werden, dass dies nicht immer nur die Betriebskosten
betrifft und die Mieten somit gesteigert werden. Bei den Mietzinsbeihilfen
konnten die Betriebskosten bis jetzt noch nicht inkludiert werden.
Ein paar Worte zum ordentlichen Haushalt: Im Bereich öffentliche Ordnung und Sicherheit ist, wie zuerst festgestellt, eine gewisse Steigerung vorhanden. Leider bezieht sich diese Steigerung "nur" auf die Mag.Abt. III, Berufsfeuerwehr. Die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KEG (IIG) hat entsprechende Mietzinsverpflichtungen und das "kleine"
hier enthaltene Feuerwehrauto ist jedoch nicht im Sinne einer verstärkten
Sicherheitsgestion im Hinblick auf Sicherheitskräfte für die Bürgerinnen
und Bürger. Das muss nicht immer im Sinne einer berittenen Polizei sein,
sondern es kann auch das Tiroler Landespolizeigesetz entsprechend geändert werden, wie wir gestern angeregt haben.
GR-(Budget-)Sitzung 22.11.2002