Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 12-November_-_2._Teil.pdf

- S.16

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- 1551 -

Darüberliegende Tarifanpassungen sind in besonderem Maße
begründet und beziehen sich einerseits auf die Abfallgebühren, wo die laufende Gebühr um 3,85 % und die Grundgebühr um 3,98 % erhöht wird,
aber auch auf die Tarife für Ganztages- und Halbtageskindergärten sowie
für Schülerhorte mit einer Zunahme von 7,5 % - 8,3 %. Ohne dieser Spezialdebatte vorzugreifen, darf ich darauf hinweisen, dass bezüglich der Abfallgebühren im letzten Jahr eine Nullrunde stattgefunden hat und daher die
geplante Erhöhung für das Jahr 2003 im Grunde genommen eine Inflationsanpassung der letzten Jahre darstellt.
Es ist zu hinterfragen, ob es nicht klüger wäre, diese Anpassung Jahr für Jahr durchzuführen. Dafür wird es einen Grund geben, was
wir noch hören werden. Dass dabei erhebliche Preiserhöhungen, etwa bei
den Deponiekosten oder auch aus der zu kalkulierenden Abschreibung der
neuen Recyclingstation bei der Westspange sowie der Verlustvortrag aus
dem Jahre 2001 berücksichtigt werden mussten, sollte deutlich machen,
dass auch hier mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln effizient das
bestmögliche Ergebnis angepeilt wurde. Die Erhöhung der Tarife im Bereich der Kindergärten und Horte sollte vor allem im Hinblick auf die Aufrechterhaltung einer gewissen Kostenwahrheit gesehen werden.
Hier spreche ich auch die soziale Treffsicherheit an, aber ich
bin sicher, dass StR Mag. Oppitz-Plörer als Ressortzuständige und ich
selbst, die ich diesen Beschluss doch über lange Zeiträume hinweg mitgetragen habe, noch eingehend diskutieren werden. Der Deckungsbeitrag von
derzeit 17 % sollte in etwa gehalten und nicht durch "Geschenke" an
durchaus zahlungsfähige Eltern weiter gesenkt werden. Im Übrigen gelten
die neuen Tarife erst ab dem neuen Kindergartenjahr im Herbst 2003/2004,
wobei ich diese Anpassung natürlich keinesfalls verharmlosen möchte.
Die Erhöhungen für die sozial Bedürftigen wurden durch die
Anpassung der Förderungsrichtlinien voll ausgeglichen. Derzeit nehmen
über 60 % der Nutzer, wie zum Beispiel Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher, diese Ermäßigungen in Anspruch. Die zuständigen Stellen sind angewiesen, hier jenen Personen Hilfestellung zu geben, die mit Anträgen
nicht umzugehen wissen oder diesbezüglich gewisse Hemmschwellen ha-

GR-(Budget-)Sitzung 22.11.2002