Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 12-November_-_2._Teil.pdf

- S.224

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- 1759 -

Die ausfinanzierten städtischen Wohnungen betragen zurzeit
ATS 67,20 und sind doch erheblich niedriger. Allerdings könnte ich mir
gut vorstellen, mit diesem Preis noch etwas herunterzugehen. Im Vergleich
zum privaten Wohnungsmarkt muss ich sagen, dass wir einen wesentlich
niedrigeren Preis haben. Bei den gemeinnützigenen Wohnungen gibt es unterschiedliche Mietpreise. Die alten gemeinnützigen Wohnungen kosten
ATS 35,--, bei den neuen zum Beispiel auf der Amraser-See-Straße, beträgt
der Quadratmeterpreis zirka € 7,-- inklusive Betriebskosten. Es ist aber
dennoch für viele Leute schwierig, diesen Quadratmeterpreis, auch wenn es
inklusive Betriebskosten ist, zu bezahlen.
Es ist einerseits die Mietzinsbeihilfe für die Stadt Innsbruck
eine hohe finanzielle Belastung, aber andererseits sind wir dazu da, um politische Prioritäten zu setzen. Die politische Priorität ist dahingehend zu setzen, indem wir die Innsbrucker und Innsbruckerinnen, die in einer teuren
Wohnung wohnen oder ein niedriges Einkommen haben, dementsprechend
mit der Mietzinshilfe zu unterstützen. Ich bin sehr froh, dass dies in der
Stadtgemeinde Innsbruck der Fall ist, da wir wissen, dass in sehr vielen Tiroler Gemeinden keine Mietzinshilfe gewährt wird.
Trotzdem wird es notwendig sein, die nicht beeinflussbaren
Anteile der Betriebskosten in die Mietzinsbeihilfe miteinzubeziehen. Ich
weiß, dass dies der Gemeinderat sowie Landeshauptmann DDr. van Staa
mittragen wird. Der Terminus lautet: "Der anrechenbare Wohnungsaufwand der Mietzinsbeihilfe." Dies heißt, dass für den privaten Wohnungsmarkt maximal ATS 50,-- pro Quadratmater gefördert werden. Mehr wird
nicht gefördert. Man erhält also von den ATS 50.-- je nach Einkommen
einen bestimmten Prozentsatz.
Die Hälfte der durchschnittlichen Mieten am privaten Wohnungsmarkt muss man als privater Wohnungsmieter selbst bezahlen und
der restliche Teil wird dann je nach Quadratmeter, Familiengröße und Einkommenssituation errechnet. Es wird zumindest für die Stadtgemeinde
Innsbruck notwendig sein, eine Angleichung von den derzeitigen ATS 50,-in Richtung des tatsächlichen Wohnungsaufwandes vorzunehmen.
Wenn man die Mietzinshilfe erhöht, besteht die Gefahr, dass
der private Wohnungsmarkt mit den Mieten nachzieht. Auch das ist ein

GR-(Budget-)Sitzung 22.11.2002