Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2002

/ Ausgabe: 12-November_-_2._Teil.pdf

- S.93

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- 1628 -

bei den im kommenden Jahr zu fällenden Entscheidungen, ein sachliches
und faires Gesprächsklima unter allen im Gemeinderat vertretenen Parteien
sowie einen konstruktiven Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern unserer schönen Stadt Innsbruck, auf die wir alle stolz sein können. Ich bedanke
mich für die Aufmerksamkeit.

Bgm. Zach unterbricht die Sitzung um 13.05 Uhr und setzt mit
den Beratungen nach Feststellung der Beschlussfähigkeit um 14.25 Uhr
wieder fort.

GR Engelbrecht: Anlässlich der letztjährigen Budgetrede hat
mir Alt-Bgm. DDr. van Staa in einer Replik mitgeteilt, dass der städtische
Grundbesitz vergrößert worden wäre und dies jederzeit in der Vermögensrechnung nachzulesen sei. Ich kann Sie heute darüber informieren, dass erst
Ende Juli 2002 den Gemeinderatsklubs gleich drei Vermögensrechnungen
zugemittelt wurden: 1999, 2000 und - zur Komplettierung der Jahresrechnung - der vorläufige Vermögensnachweis 2001.
Das Innsbrucker Stadtrecht fordert im § 73, dass der Herr Bürgermeister bzw. die Frau Bürgermeisterin die Jahresrechnung jeweils bis
Ende Juni dem Gemeinderat vorzulegen und diese dann zur allgemeinen
Ansicht aufzulegen hat. Um es gleich dazu zu sagen: Es ist auch eindeutig
geklärt, dass die Vermögensrechnung zwingender Bestandteil des Vermögensnachweises ist. Wenn auch zu spät, so wäre die vollständige Vermögensrechnung 2001 bis zum heutigen Tag doch interessant gewesen. Ein
Anruf in der Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung und Wirtschaft, brachte die
Ernüchterung: "Das schaffen wir nie in diesem Jahr!"
Mehrfach von der Kontrollabteilung der Stadt Innsbruck aufgezeigt und auch vom Österreichischen Rechnungshof kritisiert, wird dieser Zustand also auch heuer prolongiert. Der Gemeinderat als zuständiges
Gremium wurde nicht einmal informiert. Es kann also festgehalten werden:

GR-(Budget-)Sitzung 22.11.2002