Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 12-Oktober-Fortsetzung-gsw.pdf

- S.20

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 12-Oktober-Fortsetzung-gsw.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2013
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 822 -

Die Begründung des Antrages lautet:
"Die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der
Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) tragen seit Jahren durch ihr engagiertes und
professionelles Auftreten wesentlich zur
Erhöhung des Sicherheitsgefühls wie auch
zur tatsächlichen Verbesserung der Sicherheitslage in Innsbruck bei. Die Erfahrung
zeigt jedoch, dass die Eingriffsmöglichkeiten
aufgrund der derzeitigen Rechtslage nicht
immer ausreichen.
Für eine größtmögliche Effizienz der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) sind aus
fachlicher Sicht daher noch Bestimmungen
zu ergänzen bzw. erweiterte Kontroll- und
Eingriffsrechte zu schaffen. Eine Richtschnur für dieses Ansinnen könnte das Gesetz vom 18.9.2007 über die Bestellung von
Aufsichtsorganen (Steiermärkisches Aufsichtsorgangesetz {StAOG}), Landesgesetzblatt Nr. 95/2007, sein."
Ich nehme den Antrag jetzt noch nicht an.
Ich möchte dies zuerst überprüfen, weil das
hatten wir doch schon.
Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR), Einbringung von
Anträgen - Vorgehen
GR Federspiel: Zur Geschäftsordnung! Ich
hätte gerne den Paragraphen aus der Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR) gewusst, in dem das Vorlesen des
Antrages begehrt wird.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich werde
diesen gleich suchen. Ich darf die Klubobleute zu mir bitten.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer unterbricht um
15.55 Uhr die Sitzung und setzt die Beratungen nach Feststellung der Beschlussfähigkeit um 16.30 Uhr wieder fort.
in

a

Bgm. Mag. Oppitz-Plörer: GR Federspiel
wollte die entsprechende Bestimmung in
der Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR) wissen. Das ist § 20 Abs. 1:
"In den Sitzungen des Gemeinderates hat
jedes Mitglied des Gemeinderates das
Recht, schriftliche Anträge einzubringen.
Diese müssen nach dem mündlichen Vor-

trag der Vorsitzenden bzw. dem Vorsitzenden übergeben werden."
Ich interpretiere das nach Vollzug der Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR) so, dass dies über das Vorlesen
der Überschrift eines Antrages hinausgeht.
Es wurde von GRin Dengg in der Unterbrechung angesprochen, dass das von jedem
bzw. jeder verlangt werden soll. Sie hat begehrt, dass GR Mag. Stoll das auch machen
hätte müssen. Ich wurde darauf hingewiesen, dass eine Gleichbehandlung stattzufinden hat.
Der Antrag von GR Mag. Abwerzger und
Mitunterzeichnerinnen bzw. Mitunterzeichnern wurde in dieser Funktionsperiode noch
nicht eingebracht. Das war in der letzten
Periode. Damals wurde der Antrag abgelehnt.
GR Grünbacher: Ich darf zitieren, dass ich
Deine Einschätzung Frau Bürgermeisterin in
dieser Frage nicht teile.
"In Sitzungen des Gemeinderates hat jedes
Mitglied des Gemeinderates das Recht,
schriftliche Anträge einzubringen. Diese
müssen nach dem mündlichen Vortrag dem
Vorsitzenden bzw. der Vorsitzenden übergeben werden."
Der mündliche Vortrag ist keine Lesung.
Würde eine mündliche Lesung erfolgen,
müssen wir uns die Frage stellen, warum
die Anträge überhaupt schriftlich einzubringen sind, da ein Wortprotokoll geführt wird.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Nachdem sich
der Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss mit der Überarbeitung der
Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR) befasst, könnte man vorschlagen,
dass auf die schriftliche Einbringung verzichtet wird. Das heißt, dass jede bzw. jeder
in freier Rede den Antrag zu referieren hat.
Das Protokoll wird anschließend mit diesem
Antrag ausgefertigt.
Das wäre durchaus ein Vorschlag, der vielleicht dazu führen würde, dass viele Anträge nicht aus der Feder des einzelnen Gemeinderates bzw. der einzelnen Gemeinderätin stammen.
GR Grünbacher, nachdem Du nicht meiner
Meinung bist, aber ich die Vorsitzende bin,
möchte ich das so haben. Ansonsten kannst

GR-Sitzung 21.11.2013 (Fortsetzung der am 24.10.2013 vertagten Punkte)