Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 12-Oktober-Fortsetzung-gsw.pdf
- S.21
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Du Dich an die Aufsichtsbehörde des Landes Tirol wenden.
beantragt und kann das daher auch erklären.
GR Mag. Fritz: Zur Geschäftsordnung! Ich
glaube, dass die Interpretation der Frau
Bürgermeisterin durchaus richtig ist. Geschäftsordnungen sind wie alles im Bereich
des öffentlichen Rechtes eng auszulegen
und nicht so, was sich der Gesetzgeber
dabei vielleicht gedacht hat.
Wenn jemand mehr über einen Antrag erfahren möchte, dann hat der Gemeinderat
auch ein Recht darauf. Es zeugt auch von
einer Qualität, dass man einen Antrag nicht
nur vorliest, sondern auch so referieren
kann.
Ein Vortrag kann wohl nicht die Nennung
von Stichworten beinhalten. Ein Vortrag, so
wie es in der Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR) steht, heißt, dass zumindest der Antragstext, die Begründung
nicht unbedingt, vorgebracht werden muss.
Ich verweise, nachdem ich wirklich eine
lange Praxis habe, darauf, dass es der Gemeinderat sehr oft toleriert hat, die Anträge
nur in Stichworten, vor allem am Ende der
Sitzungen, wenn diese bis Mitternacht gedauert haben, einzubringen.
Auch dafür gibt es den jetzigen § 10 in der
Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR). Ein geschäftsordnungswidriger
Vorgang ist dann saniert, wenn niemand
dagegen einen Einspruch erhebt. Wenn alle
40 Mitglieder des Gemeinderates um
23.00 Uhr hinnehmen, dass die Anträge nur
mehr per Stichwort referiert werden und
man den Zettel bei der Frau Bürgermeisterin abgibt, entspricht das auch der Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR). Es darf sich niemand aufregen.
Auch die Frau Bürgermeisterin ist Mitglied
des Gemeinderates und darf, ob sie den
Vorsitz führt oder nicht, sagen, dass sie
möchte, dass die Anträge laut der Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR) in voller Länge zu referieren sind.
GRin Mag.a Schwarzl: Ich darf die Wortmeldung von StR Mag. Fritz noch ergänzen:
Ich erinnere mich, dass in der Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR) in
einem anderen Paragraphen steht, dass die
Gemeinderäte und Gemeinderätinnen die
Anträge in freier Rede stellen müssen. Ich
würde einen mündlichen Vortrag nicht unbedingt als eine Verlesung interpretieren,
sondern als ein freies Zusammenfassen
dessen, was man mit dem Antrag erreichen
will. Das wird wohl jede bzw. jeder von uns
wissen, wenn sie/er so einen Antrag geschrieben hat. Diese Person weiß, was sie
4.12
I-OEF 129/2013
Südtiroler Platz - Hauptbahnhof,
Umwandlung der nördlichen
Parkbucht in Fahrradabstellplätze
(GRin Springer)
GRin Springer: Ich stelle gemeinsam mit
meinen Mitunterzeichnerinnen bzw. Mitunterzeichnern folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Ergänzend zu der bereits beantragten baulichen Veränderung an den Kiss & Ride
Parkbuchten am Hauptbahnhof Innsbruck
wird Bgm.-Stellv. Mag.a Pitscheider beauftragt, zu prüfen, inwieweit eine der zwei
bestehenden Parkbuchten in einen Fahrradabstellplatz umgewandelt werden kann.
Springer, Keuschnigg, Mag. Krackl,
Dr.in Moser, Mag. Stoll, Wallasch und Abenthum, alle e. h.
Wenn man von allen Seiten aus den Parkbuchten am Hauptbahnhof Innsbruck ausfahren kann, könnte man die zweite Parkspur auflassen und diese für die Fahrräder
zum Abstellen verwenden.
4.13
I-OEF 130/2013
Subvention für den Umbau von
Bädern in seniorinnen- bzw. seniorengerechte Nasszellen
(GRin Springer)
GRin Springer: Ich stelle gemeinsam mit
meinen Mitunterzeichnerinnen bzw. Mitunterzeichnern folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Frau Bürgermeisterin wird ersucht, im
kommenden Entwurf zum Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck
Vorkehrungen zu treffen, dass auch in Zukunft Subventionen für den Umbau von Bädern in seniorinnen- bzw. seniorengerechte
GR-Sitzung 21.11.2013 (Fortsetzung der am 24.10.2013 vertagten Punkte)