Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 12-Oktober-gsw.pdf
- S.155
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Die Kontrollabteilung bemängelte in diesem Zusammenhang die intransparente Darstellung der im Rahmen des Bauvorhabens abgewickelten Zahlungsflüsse und empfahl, diese künftig leichter nachvollziehbar zu gestalten.
Im Anhörungsverfahren teilte das Sportamt mit, dass es sich diesbezüglich mit den IIG und der MA IV in Verbindung setzen werde.
Neufestsetzung des
Mietzinses
Nach Abschluss der Bauarbeiten kam es mit Jahresbeginn 2010 zu
einer Neufestsetzung des Mietzinses. Basis für die Berechnung bildete
nunmehr ein Betrag von € 4,631 Mio. Dieser setzte sich aus den
Baukosten des neuen Garderobengebäudes zuzüglich dem
(Rest-)Buchwert des 2003/2004 gebauten Kunstrasenplatzes zum
Zeitpunkt der Eigentumsübertragung per 01.01.2007 zusammen.
Neuorganisation der
Mietvorschreibungen
Im Jahr 2010 hat die IIG eine Neuorganisation ihrer Mietvorschreibungen nach Maßgabe der RZ 274 der UStR 2000 vorgenommen. Laut
RZ 274 der UStR ist für die Mietbemessung eingebrachter Liegenschaften, für die in der Vergangenheit bereits ein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden konnte, 1 ½ % jenes Betrages anzusetzen, der
einkommensteuerrechtlich als Afa-Bemessungsgrundlage gilt. Diesbezüglich ist der Anschaffungswert ohne Grund und Boden relevant. Bei
einer unentgeltlichen Einbringung ist einkommensteuerrechtlich der
Teilwert, d.h. jener Betrag, den der Erwerber für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde, maßgebend. Nach der Rechtssprechung
des VwGH entspricht der Teilwert bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern
dem Restbuchwert.
Die Anpassung der Afa-Miete an die umsatzsteuerlichen Rahmenbedingungen (der RZ 274 UStR 2000) war für die Kontrollabteilung zwar
nachvollziehbar, nicht schlüssig erschien ihr jedoch, warum dies nicht
bereits anlässlich der Einbringung der Sportanlagen erfolgt ist. Für die
Stadtgemeinde wäre dies nämlich insgesamt gesehen mit wesentlich
geringeren Mietzahlungen verbunden gewesen.
Überlassung von
Räumlichkeiten des
neuen Garderobengebäudes
Im neuen Garderobengebäude der Sportanlage Wiesengasse sind rd.
350 m² diversen Fußballvereinen und Institutionen überlassen worden.
Obwohl das Gebäude bereits im Jahr 2009 fertig gestellt worden ist,
lagen zum Zeitpunkt der Einschau keine entsprechenden Nutzungsbzw. Prekariumsvereinbarungen vor. Die Kontrollabteilung empfahl, die
Überlassungsverhältnisse umgehend schriftlich zu regeln.
Dazu teilte das Amt für Sport mit, dass im Dezember 2012 mit der Erhebung der überlassenen Räumlichkeiten begonnen und diese im März
2013 abgeschlossen worden sei. Weiters seien inzwischen Vertragsentwürfe erarbeitet und mit der MA I abgestimmt worden. Im Herbst
2013 sollen die Höhe der Betriebskosten bzw. die Betriebskostenvorschreibungen (eventuell Pauschalien) beschlossen werden und die
Prekarien spätestens mit 01.01.2014 in Kraft treten.
Verpachtung der
Kantine
Die Kantine der Sportanlage hat die IISG im Rahmen der Geschäftsbesorgung für die Stadt Innsbruck beginnend mit 01.05.2009 auf die Dauer von 10 Jahren vermietet. Gemäß den Bestimmungen des in diesem
Zusammenhang abgeschlossenen Vertrages ist der Mietzins wertgesichert und sollte jährlich zum 01. Jänner angepasst werden. Abwei-
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Zl. KA-02182/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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