Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 12-Oktober-gsw.pdf

- S.156

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chend davon sind bisher nur drei Indexerhöhungen, jeweils zum 01.
Februar vorgenommen worden, wobei dies erstmalig 2011 erfolgt ist.
Betriebs- und
Heizkosten

Neben der Miete sind vertraglich monatliche Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten gegen jährliche Abrechnung vorgesehen. Diesbezüglich hat die Kontrollabteilung festgestellt, das eine Jahresabrechnung bislang nicht erfolgt ist und demzufolge die monatlichen Akontobeträge seit Vertragsbeginn in unveränderter Höhe eingehoben werden.

Schrankenanlage

Für die westlich des Garderobengebäudes situierten Parkplätze wurde
vom Sportamt im Jahr 2009 die Installierung einer Schrankenanlage in
Auftrag gegeben. Die rd. € 40,1 Tsd. teure Anlage ist allerdings nie in
Betrieb genommen worden bzw. steht nicht in Verwendung.
Die Kontrollabteilung empfahl, die Schrankenanlage entweder zu aktivieren oder Überlegungen bezüglich einer anderweitigen Verwendung
bzw. Verwertung anzustellen.
Im Rahmen der Stellungnahme wurde berichtet, dass die Führung des
Parkplatzes mittels Schranken vornehmlich zum Ziel habe, die geordnete Nutzung für die eigentlichen Hauptnutzer (Heimvereine und Tiroler
Fußballverband) zu ermöglichen und sich bisher keine Einnahmenverluste ergäben hätten, weil der Parkplatz auch in den Jahren davor unentgeltlich nutzbar gewesen sei. Mitbenützer wie Anrainer, Besucher
des Tivoli-Stadions, der Kletterhalle, des Fitnesscenters usw. sollen
zukünftig der Parkplatzordnung einschließlich Tarifregelung unterliegen. Die Muster der Parkplatz- und Gebührenordnung seien im Juni
2013 erstellt und mit der MA I rechtlich abgeschlossen worden. Bezüglich der Inbetriebnahme der Schrankenanlage hätten mehrere Gespräche mit den Hauptnutzern, zuletzt Ende Juni 2013 stattgefunden. Seitens der Herstellerfirma würde im August/September eine technische
Letztüberprüfung der Anlage vorgenommen werden. Die Parkplatzordnung samt Tariftabelle soll im September 2013 dem Stadtsenat zur
Beschlussfassung vorgelegt und anschließend die Schrankenanlage in
Betrieb genommen werden.
5.1.3 Sportanlage Fennerareal

Vertragsdaten

Die Sportanlage Fennerareal wurde von der Stadtgemeinde Innsbruck
mit Vertrag vom 29.07. bzw. 02.10.2009 rückwirkend mit 01.01.2007 in
Bestand genommen. Der monatliche Nettomietzins wurde mit € 58,51
festgelegt und entsprach der Afa-Miete auf Basis der in der MA IV lt.
Kostenkartei mit € 46,8 Tsd. hinterlegten Anschaffungskosten des
Sportplatzes

Erhöhung des
Mietzinses

Beginnend mit Jänner 2010 wurde die Afa-Miete bzw. der Nettomietzins von € 58,51 auf € 207,27 pro Monat angehoben. Berechnungsgrundlage bildete nunmehr ein bei der IIG & Co KG erfasster
(Teil-)Wert in der Höhe von € 165,8 Tsd. Diesen Betrag konnte die
Kontrollabteilung nicht verifizieren, nach den ihr vorliegenden Aufzeichnungen belief sich der Restbuchwert des Objektes zum 31.12.2006
nämlich nur auf € 21,1 Tsd.

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Zl. KA-02182/2013

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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