Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 12-Oktober-gsw.pdf
- S.174
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€ 3.764,10 (netto € 3.136,75) und den Erlösen aus dem Schlittschuhverleih von brutto € 2.454,00 (netto € 2.045,00) zusammensetzten.
Beim Referat Stadtkasse ist von den Mitarbeitern des KELPs Hötting
West ein Betrag von insgesamt brutto € 6.127,10 (netto € 5.105,92)
einbezahlt worden, was für die betreffende Saison eine (marginale)
Differenz in der Höhe von brutto € 91,00 (netto € 75,83) bedeutete.
Auch diese Mindereinnahmen seien auf fehlerhafte Aufzeichnungen
der Platzwarte zurückzuführen.
Verwahrung
Bareinnahmen durch
Platzwarte
Die Mitarbeiter des KELPs Hötting West haben ihre Tageseinnahmen
aus den Eintrittsgeldern und dem Schlittschuhverleih ebenfalls nicht an
einem der Vereinnahmung folgenden Tag, sondern teilweise erst nach
längerer Verwahrung dem Referat Stadtkasse überbracht.
Recherchen dazu haben ergeben, dass zwei dem KELP Hötting West
dienstzugewiesene Mitarbeiter die von ihnen im Jänner und Feber des
Jahres 2013 lukrierten Einnahmen erst am 22.02.2013 dem Referat
Stadtkasse übergeben haben. Der dritte auf dieser Kunsteisanlage
diensthabende Platzwart hat während der Eislaufsaison 2012/13 keine
einzige Akontozahlung geleistet, sondern die Summe seiner Tageseinnahmen in der Höhe von brutto € 2.102,00 (netto € 1.751,67) schließlich am 20.02.2013 bei dem in Rede stehenden Referat eingebracht.
Mitarbeiter
KELP Hötting West
In den Wintermonaten der Saison 2012/13 und 2011/12 waren am
KELP Hötting West jeweils drei Mitarbeiter aus dem Personalstand des
Amtes für Sport im Einsatz.
5.2.6 Kunsteislaufplatz Sparkassenplatz
Kooperationsvertrag
Für die Errichtung, den Betrieb und die Bespielung des KELP Sparkassenplatz wurde zwischen der Stadtgemeinde Innsbruck und der Tiroler
Sparkasse sowie der Sparkassen Facility Management Ges.m.b.H.
(SFM) am 17. bzw. 23.11.2006 ein Kooperationsvertrag abgeschlossen. Im Rahmen dieser Vereinbarung wurde festgehalten, dass die
Kunsteisbahn der Öffentlichkeit zur Verfügung steht und der Publikumseislauf sowie der Eislaufbetrieb für Schulen, Kindergärten und
Horte vom Amt für Sport organisiert und durchgeführt wird.
Eigentümer
Kunsteisbahn
Eigentümerin der in Rede stehenden Kunsteisbahn ist die SFM, da
sämtliche Investitionen für die Errichtung und den Betrieb der Kunsteisbahn von der eben genannten Gesellschaft übernommen worden
sind. Die Stadt Innsbruck hat sich lt. Vertrag an den ursprünglichen
Anschaffungskosten mit einem einmaligen Baukostenzuschuss in der
Höhe von € 80.000,00 beteiligt.
Kostentragung
Stadt Innsbruck
Hinsichtlich der laufenden Betreuung und Beaufsichtigung des KELPs,
den Transport der Kunsteisanlage, die Lagerung der Bauelemente, den
Auf- und Abbau des KELPs sowie der Infrastruktur wurde vereinbart,
dass sämtliche hierfür notwendigen Maßnahmen von den Mitarbeitern
des Amtes für Sport durchgeführt und den Kooperationspartnern Tiroler
Sparkasse und SFM hierfür keine Kosten verrechnet werden. Zum anderen hat auch die laufende Wartung und Instandhaltung des KELPs,
die Vorhaltung der Eisaufbereitungs- und Eispflegemaschinen sowie
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Zl. KA-02182/2013
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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