Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 12-Oktober-gsw.pdf

- S.89

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zehn Jahre in der Stadt Innsbruck wohnt,
hat er vielleicht einen Anspruch auf die
städtische Vormerkliste. Das heißt, wenn
man Wohnungen schafft, kann man nicht
gleichzeitig sagen, dass das eine Belastung
wird.
Jetzt komme ich zu einem wichtigen Punkt.
Wir haben uns in der Fraktion der Innsbrucker Volkspartei (ÖVP) sehr ausführlich
damit beschäftigt. Wir hatten dutzende Gespräche, vor allem mit GR Appler, aber
auch mit allen anderen GemeinderätInnen.
GRin Dipl.-Ing.in Sprenger hat ihren kritischen Standpunkt hier schon dargestellt.
Da wir auch diese rechtlichen Bedenken
haben, haben wir bereits im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
die Protokollerklärungen abgegeben. Ich
war mit der Frau Bürgermeisterin in Kotor,
wo GR Appler nicht anwesend sein konnte.
Aber wir haben festgestellt, dass diese
rechtlichen Fragen für uns bedenklich beziehungsweise nicht vollständig geklärt sind.
Deshalb haben wir im Klub die Abstimmung
freigegeben. Wir werden die Debatte jetzt
abwarten und sehen wie sich unsere GemeinderätInnen in dieser Frage verhalten.
Kommt es nämlich darauf an, werden wir
heute nicht feststellen können, was falsch
oder richtig ist. Das zur Beunruhigung aller,
auch von GR Grünbacher. Ob das rechtens
ist oder nicht, kann ich mit meinem beschränkten, aber doch erworbenen juristischen Wissen nicht feststellen.
GRin Duftner hat vorher fast ein wenig anklingen lassen, dass dies rechtlich nicht
gedeckt ist. Ich weiß nicht, ob es gedeckt ist
oder nicht. Ich möchte nicht den früheren
Landeshauptmann Wallnöfer zitieren, der
gesagt hat, dass man das Land Tirol nur
regieren kann, wenn man jeden Tag einen
Rechtsbruch begeht. Das glaube ich nicht.
Wenn ich aber heute dafür stimme - so
werde ich stimmen - dann habe ich nicht
das Gefühl, dass ich einen Rechtsbruch
begehe. Es ist bei der Debatte nämlich eines vergessen worden. Bei der Haftungsfrage bin ich der gleichen Meinung wie
GR Mag. Abwerzger, genau so wie das
auch GRin Duftner gesagt hat. Ich glaube,
dass sich dadurch keine Haftungsfragen für
die Stadt Innsbruck auftun, da wir das Projekt mit entsprechenden Maßnahmen begleiten.
GR-Sitzung 24.10.2013

Der Projektsicherungsvertrag wurde schon
angesprochen. Entscheidend ist die Frage,
ob ich als Politiker jetzt aus meiner Einschätzung heraus für oder gegen ein Projekt bin. Das ist heute eine Ermessensfrage.
Ich habe in diesem Akt nicht gelesen, dass
das Projekt " rechtlich nicht zulässig ist",
sondern es steht dort "aus rechtlicher Sicht
wird das Projekt nicht empfohlen". Wenn
etwas rechtlich nicht zulässig ist, dann ist
das ein großer Unterschied. Wenn man
sagt, das kann ich dir nicht empfehlen oder
das darfst du nicht, dann ist das ein großer
Unterschied. Dass das sprachlich schon ein
riesiger Unterschied ist, das wissen vom
Kleinkind an alle.
Jetzt komme ich aber zur wichtigsten Frage.
Die Frage, ob das Projekt rechtlich zulässig
ist oder nicht, kann ich mir jetzt ersparen.
Jeder weiß, dass die Frau Bürgermeisterin
und ich nicht immer eitle Wonne zelebrieren. Aber, wenn dieser Antrag rechtlich
nicht zulässig wäre, dann dürfte ihn die Frau
Bürgermeisterin gar nicht abstimmen lassen. Sie müsste sagen, dass der Antrag aus
ihrer Sicht oder aus der Sicht, die wir rechtlich festgestellt haben, nicht zulässig ist. Die
Frau Bürgermeisterin darf darüber gar nicht
abstimmen lassen. Das obliegt nach dem
Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) der Vorsitzenden.
In unserem Klub wird sich jeder nach seinem Ermessen entscheiden. Das ist keine
einfache Sache, das gebe ich zu. Es ist
einfach eine Ermessensentscheidung, die
heute alle GemeinderätInnen zu treffen haben. Die Haftung habe ich schon erwähnt.
Vielleicht noch ein letzter Satz. Wir haben
die Frage: "Rechtlich, ja oder nein?" auch
schon im Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte deponiert. Ich habe
gehört, denn ich war nicht anwesend, dass
Dr. Schöpf - den die Sozialdemokratische
Partei Österreichs (SPÖ) heute hier im
Gemeinderat als Auskunftsperson wollte auch nicht schlüssig das eine oder das
andere gesagt hat. Es wäre relativ einfach,
wenn Dr. Schöpf im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
gesagt hätte, das das Projekt rechtlich nicht
möglich ist.
Wir sitzen hier in einem nicht gesetzgebendem Organ. In gesetzgebenden Organen,
GRin Mag.a Schwarzl war im Tiroler Landtag
oder GR Federspiel ist im Tiroler Landtag,