Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 12-Oktober-gsw.pdf

- S.90

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gibt es doch bei vielen Gesetzen auch immer die Bedenken der VerfassungsjuristInnen, des Verfassungsdienstes und auch
des Bundesverfassungsdienstes. Weiß
Gott, welche Jahrhundertgesetze haben wir
geschaffen, die dann ein paar Wochen oder
Monate später wieder aufgehoben worden
sind. Das ist in gesetzgebenden Körperschaften üblich, weil die Politik eben auch
Entscheidungen treffen muss.
Ich habe auch kein gutes Gefühl dabei, weil
es juristisch nicht eindeutig ist. Aber den
Unterschied zwischen empfehlen und nicht
möglich, den sehe ich schon. Damit bleibt
es die Ermessensentscheidung. Bei uns im
Klub wird das jede/r nach ihrer/seiner Fasson heute entscheiden können. Es gibt
auch noch, die Frau Bürgermeisterin hat es
erwähnt, die Oberbehörde, der ich durchaus
vertraue. Wenn diese das Projekt so interpretiert wie wir, dann ist das erledigt. Wenn
die Oberbehörde den Plan aufhebt, müssen
wir auch damit leben. Das passiert in anderen Gemeindestuben auch. Das ist mein
Zugang.
Ich sehe noch eher - ich habe auch mit
Mag. Schafferer öfter gesprochen - die
Dichte und die Kubatur im Gesamten als
Problem. Ich habe nie die Diskussion mit
dem Verhältnis 50 : 30 : 20 geführt, die von
der Koalition immer ins Treffen geführt wird.
Dazu gibt es auch eine sehr flexible Haltung
der Innsbrucker Grünen (GRÜNE) sowie
eine Kehrtwendung. Das soll mir aber recht
sein, denn ich glaube auch, was
GR Mag. Krackl gesagt hat: Die Argumente
sind ausgetauscht. Heute muss jede/r nach
eigenem Ermessen entscheiden. Auf jeden
Fall ist es nicht so, dass jemand ins Gefängnis geht.
Das ist eine politische Entscheidung, die wir
heute als PolitikerInnen zu bewerten haben.
Ansonsten müsste die Frau Bürgermeisterin
den Antrag zurücknehmen.
GR Kritzinger: Ich werde mich kurz fassen,
nicht so lange sprechen wie meine VorrednerInnen. Ich habe natürlich auch einen
Entschluss gefasst, wie man sich verhalten
sollte. Die Themen sind jetzt wirklich in allen
Varianten vorgebracht worden. Vom Klima,
von der Luft, vom Lärm und von der Nutzung des Gebäudes wurde alles aufgezählt.
Darüber habe ich mir eigentlich am meisten
Gedanken gemacht. Will das neue GebäuGR-Sitzung 24.10.2013

de der Sillpark Shopping Center GmbH
Konkurrenz machen? Im Grunde sollen sich
diese zwei das selber ausmachen. Ich frage
mich, Luft, Lärm oder auch welches Gebäude dort gebaut wird, davon trägt die Stadt
Innsbruck keinen Schaden.
Im Gegenteil, ich sehe einen Nutzen, dass
dieses Areal voller Ölflecken und alter Autoreifen genutzt wird und eine, für meine Vorstellungen, gute Nutzung erfährt. Denn irgendwann hätte diesen Grund doch jemand
gekauft und etwas gebaut. Dieses zentral
gelegene Grundstück wäre nie leer geblieben. Dass es jetzt genutzt wird, das passt
so. Deswegen sage ich, werde ich meine
Zustimmung geben.
GR Appler: Nicht nur heute, sondern auch
bei der letzten Sitzung des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
haben wir das Ganze äußerst intensiv diskutiert. Auch in einem sehr guten Klima, wie
GRin Duftner heute schon bescheinigt hat.
Hier sieht man dann oft, wie unterschiedlich
die Meinungen auch in einer Fraktion, auch
bei meinem Stadtrat und bei mir, sind. Ja,
es gibt eine politische Entscheidung. Dabei
gebe ich der Frau Bürgermeisterin und
StR Gruber durchaus recht. Wollen wir in
urbaneren Bereichen effizienter, stärker,
leichter bauen? Ja.
Das Bundesland Steiermark hat diesen § 28
in ihrem Raumordnungsgesetz. Dort wurde
dieser bewusst gewählt. Dieser Paragraph
wird auch für das Land Tirol kein Fehler
sein. Wir benötigen ein ähnliches Instrument im Tiroler Raumordnungsgesetz
(TROG). Auch wir brauchen diese Chance,
im urbaneren Bereich stärker zu bauen und
stärker zu verdichten. Immissionen an Bebauungspläne zu koppeln und damit die
Flächenwidmung an die Bebauungspläne
zu koppeln, dies wird notwendig sein.
Wir benötigen diese rechtliche Möglichkeit.
Hier gehe ich absolut d’accord mit der Frau
Bürgermeisterin und StR Gruber. Doch wie
sieht die Realität aus. Wir haben dies nicht.
Die Realität ist auch - das weiß ich als
Staatsbürger - und ich gehe davon aus,
dass die GemeinderätInnen als StaatsbürgerInnen dazu verpflichtet sind, dass es
eine geltende Gesetzeslage gibt. Die ist mir
bewusst. Die Gesetzeslage besagt, dass
eine Flächenwidmung nicht auf Grund eines
Bebauungsplanes basieren darf. Dafür sind