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Jahr: 2018

/ Ausgabe: 12-Protokoll-Budget-1.Teil.pdf

- S.20

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- 950 -

ordnungskonzept 2.0 (ÖROKO) recht interessant ist -, vielmehr kommen die Mehreinnahmen bei der Kopfquote vorwiegend
durch konjunkturelle Effekte zustande.
Abgesehen davon werden die Folgekosten
dieser Politik nicht mitbedacht. Würde die
Bevölkerung tatsächlich signifikant wachsen, wäre dies mit erheblichen Mehrausgaben in den Bereichen Infrastruktur und Daseinsvorsorge verbunden. Aber auch so
bringt der laufende Bevölkerungszuwachs
massive Probleme mit sich.
Die Zuwanderer sind zum Teil der deutschen Sprache nicht mächtig und auch, was
das allgemeine Bildungs- bzw. Ausbildungsniveau betrifft, mehrheitlich für einen raschen Zugang in den qualifizierten Arbeitsmarkt nicht geeignet. Wenn überhaupt der
Eintritt in den Arbeitsmarkt gelingt, dann nur
nach zeit- und kostenintensiven Schulungsund Ausbildungsmaßnahmen.
Wie viele aber bleiben dauerhaft abhängig
von Sozialleistungen, sei es aufgrund fehlender Kenntnisse im Berufsleben oder der
eigenen Unwilligkeit sich am Arbeitsmarkt
zu integrieren?
Zusatzkosten fallen überdies nicht nur bei
den Erwachsenen an, sondern auch bei den
Kindern. Sprachförderung, Stützlehrer und
sonstige Sondermaßnahmen kosten Geld.
Die Behauptung, man würde die Zuwanderung aus Drittstaaten brauchen, wird durch
ständige Wiederholung nicht wahrer. In
manchen Bereichen gibt es Arbeitskräftemangel, das ist klar.
Die Lösung dafür kann aber nur in Qualifizierungsmaßnahmen einheimischer Arbeitskräfte, einer höheren Erwerbsbeteiligung
einzelner Bevölkerungssegmente und der
Mobilisierung des Arbeitsmarktes innerhalb
der Europäischen Union (EU) sein. Es gibt
nämlich schon genug arbeitslose junge
Spanier, Griechen oder Portugiesen.
Das ist jedoch nicht alles. Neben den wirtschaftlichen Aspekten dieser verfehlten Politik kommen die Auswirkungen für das Gemeinwesen hinzu. Zuwanderer aus völlig
fremden Kulturen, deren Einstellungen mit
europäischen Werten, Rechtsnormen und
kulturellen Ausprägungen nicht mit unseren
vereinbar sind, werden zunehmend ein
Problem.

GR-(Budget-)Sitzung 13.12.2018

Wer Augen und Ohren offengehalten und
die Veränderungen des Erscheinungsbildes
des öffentlichen Raums in der Stadt in den
letzten 25 Jahren bewusst verfolgt hat, dem
dürfte dieser Umstand aufgefallen sein.
Nicht nur deswegen wurde mit 01.12.2018
eine Waffenverbotszone in der Stadt Innsbruck verordnet. Weitere werden definitiv
folgen müssen.
Natürlich, es gab auch früher immer wieder
Vorfälle wie Vandalismus, Schlägereien,
Vergewaltigungen, hie und da sogar auch
einmal einen Mord. Und richtig ist, dass es
auch unter der einheimischen Bevölkerung
in den vergangenen Jahrzehnten zu einer
gewissen Banalisierung der Sitten gekommen ist - Höflichkeitsformen, Zurückhaltung,
Respekt gegenüber Älteren oder Höhergestellten, zuvorkommendes Verhalten und
andere Konventionen sind nur mehr selten
zu finden.
Für den Einzelnen mag das sicher im Moment "befreiend" sein, dem Gemeinwesen
tut es aber nicht wirklich gut. Dennoch kann
man mit den seit jeher dagewesenen Problemen, wie auch mit den gesellschaftlichen
Veränderungen innerhalb der angestammten Bevölkerung leben und umgehen.
In der Stadt Innsbruck zeichnet sich diese
Entwicklung vorerst noch verhältnismäßig
zurückhaltend ab, aber die Tendenz ist klar.
Ein Blick auf viele Städte Deutschlands,
Frankreichs oder auch Skandinaviens - und
dabei reden wir gar nicht von Großstädten
wie Essen, Duisburg oder Malmö, sondern
genauso von kleinen und mittleren Städten zeigt, was sich anbahnt:
Übergriffe auf Polizisten, Feuerwehrleute
und Rettungssanitäter im Einsatz, eine Zunahme an sexuellen Belästigungen, die Zunahme von Drogendelikten und so weiter
sind an der Tagesordnung.
Ein böses Ende ihrer Kopfquoten-Strategie
ist jedenfalls vorprogrammiert - finanziell
und auch sonst.
Eine weitere Schwachstelle im ordentlichen
Haushalt sehen wir in den veranschlagten
€ 4,24 Mio. für den Schuldendienst. Es besteht ausreichend Grund zur Annahme,
dass diese Position nicht halten wird.
Ebenso sind wir skeptisch, was die Transferzahlungen an das Land Tirol betrifft, also