Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 12-Protokoll_01_12_2014_gsw.pdf
- S.40
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Die Schwellen bitte zu vergessen. Das ist
für die Anrainerinnen und Anrainer nur anfahren, bremsen, anfahren bremsen - also
Lärmerregung. Alle, die Schwellen fordern,
fordern drei Wochen später, nachdem sie
errichtet wurden, diese wieder zu entfernen,
da es zur Lärmbelästigung führt.
GR Dr. Stemeseder: Schöne Spielplätze
sind prima und eben etwas Schönes.
Grundsätzlich ist es mir persönlich für die
INN Piraten, Jacke wie Hose, also vollkommen gleich, ob es die Stadt Innsbruck oder
irgendeine Private bzw. irgendein Privater
bezahlt. Ich sage jetzt einfach das, was ich
mir denke und bitte darum, dass ich fertig
sprechen kann.
Ich bin für die Sitzung zum Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für
das Rechnungsjahr 2015 echt dankbar. Da
kommt man auf Grundsätzliches zu sprechen. Ich habe die Möglichkeit, nachzuverhandeln.
(GRin Duftner: Wir sind noch nicht in der Sitzung zum Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2015.)
GR Buchacher hat wirklich etwas Schönes
und Zutreffendes gesagt.
Die ZIMA hat möglicherweise ein längerfristiges Interesse an einer harmonischen Geschäftsbeziehung mit der Stadt Innsbruck.
StR Mag. Fritz ist zuzubilligen, wenn er
sagt, dass er der Stadt Innsbruck Geld sparen will. Es geht nur darum. Ich möchte natürlich auch der Stadt Innsbruck Geld sparen, denn dann kann sie es für etwas anderes verwenden.
Ich ersuche, den
Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung zuzuweisen.
StR Mag. Fritz: Ich möchte darüber aufklären, was es mit den Grundsätzen der SPÖ
und meiner sarkastischen Anmerkung zu
tun gehabt haben könnte. Es ist so, dass
die beantragte Spielplatzausstattung auf einem Grundstück stattfinden sollte, das nicht
der Stadt Innsbruck gehört, sondern im bücherlichen Eigentum der ZIMA, Wohn- und
Projektmanagement GesmbH, ist. Die Tatsache, dass dort eine Grünfläche zu errichten ist, war Bestandteil des Projektsicherungsvertrages, der für das Projekt "SonGR-Sitzung 01.12.2014
nenhangpark" abgeschlossen wurde. Dafür,
dass die ZIMA überhaupt eine Widmung erhalten hat, um diesen Bau errichten zu können, hat sie die Verpflichtung übernommen,
eine Grünfläche zu errichten und öffentlich
zugänglich zu machen.
Darüber hinaus hatte die ZIMA gemäß Tiroler Bauordnung (TBO) natürlich einen Kleinkinderspielplatz auf ihrem Grundstück zu errichten. Das ist allgemein bekannt und das
hat sie auch gemacht - allerdings in einer,
höflich gesagt, etwas mäßig attraktiven
Form. Deshalb gehen die Kinder dort kaum
hin und spielen lieber auf der großen, öffentlich zugänglichen Grünfläche und wünschen sich deshalb eine verbesserte Ausstattung.
Ich bin auch der Meinung, dass dies eine
völlig berechtigte Forderung der Menschen
ist, glaube jedoch, dass die Frage, ob es die
ZIMA oder die Stadt Innsbruck aus Steuergeldern finanziert, für den Gemeinderat keine ganz unerhebliche Frage ist. Für die einzelne Nutzerin bzw. den einzelnen Nutzer
ist es natürlich egal, wer es bezahlt, wenn
dort eine Wippe oder ein anderes Spielgerät
steht. Für die Stadt Innsbruck ist es aber
nicht egal.
Wenn die ZIMA dort laut Projektsicherungsvertrag eine öffentliche Grünanlage und einen Kleinkinderspielplatz gemäß TBO errichten muss, sollte sie das gefälligst ordentlich erledigen und nicht darauf warten,
dass irgendeine Kundin oder ein Kunde, die
bzw. der bei ihr eine Eigentumswohnung
gekauft hat, zur Stadt Innsbruck geht und
sagt, ob man vielleicht dort Spielgeräte aufstellt oder finanziert. Das macht für mich einen Unterschied. Das Anliegen, dass dort
Spielgeräte sein sollten, ist berechtigt.
Weisen wir es dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung mit der ersten Konsequenz zu, dass die Frau Bürgermeisterin mit
der ZIMA sprechen, schreiben, verhandeln
geht - was auch immer - mit dem Anliegen,
die ZIMA sollte diese Grünanlage aufwerten, da sie die Flächenwidmung und Baugenehmigung für diesen großen, und für sie
wahrscheinlich nicht ganz wirtschaftlich unerfolgreichen Bau überhaupt nur deshalb
erhielt.
Die Zuweisung an den Stadtsenat sollte
nicht mit der ersten Zielsetzung sein, dass
die Stadt Innsbruck diese Spielgeräte finan-