Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 12-Protokoll_01_12_2014_gsw.pdf
- S.43
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führt werden muss (Sockelhöhe, Griffleisten
usw.). Nur dann wird es genehmigt. Es
muss vorab mit der städtischen Dienststelle
Kontakt aufgenommen und dargelegt werden, welche, den Richtlinien entsprechen
baulichen Maßnahmen, gesetzt werden.
Erst dann erfolgt die Ausschüttung. Es kann
nicht sein, dass jemand das Bad so umbaut,
wie er es möchte und dann die Förderung
beantragt.
Beschluss (einstimmig):
Der von StR Wanker in der Sitzung des
Gemeinderates am 13.11.2014 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
36.
Allfällige Debatte gemäß § 18 Geschäftsordnung des Gemeinderates (GOGR)
36.1
Parkraumbewirtschaftung, Weiterverwendung der "Smart-ParkGeräte" und "Comet-Park-Geräte"
(GRin MMag.a Traweger-Ravanelli)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur Anfrage von GRin MMag.a Traweger-Ravanelli
Folgendes mit. Die Antwort zu Frage 8., wie
in der Anfrage begehrt, wird von Bgm.in
Mag.a Oppitz-Plörer persönlich beantwortet:
Zu Frage 1.: Laut Auskunft von Ing. Gerold
Daxböck von der Technic Gerätebau
GmbH, Vertragspartner der Stadtgemeinde
Innsbruck hinsichtlich Vertrieb und Aufladung der "Comet-Park-Geräte" sowie
"Smart-Park-Geräte", werden seitens der
Herstellerfirma Parx die Parksysteme "Comet" und "Smart-Park" nicht weiter unterstützt. Der Server für das "Comet"-System
läuft bis 31.12.2014. Parx habe aber angeboten, den Server für € 300,-- netto pro Monat (zusätzlich zur Ladegebühr) weiterlaufen zu lassen und die Funktionen für den
laufenden Betrieb (Aufladen, Abrechnung,
Parkvorgänge ausdrucken) zu unterstützen.
Das "Comet-Park-Gerät" kann nur in den
Gebührenbereichen 1 bis 3 (siehe beiliegenden Übersichtsplan über die Gebührenbereiche für Parkzeitgeräte) verwendet
werden, weil ein Update seitens der Herstellerfirma nicht zur Verfügung gestellt wird.
Verrechnet werden können daher mangels
Update auch lediglich die alten, günstigeren
Tarife (€ 0,50 anstatt nunmehr € 0,70 pro
GR-Sitzung 01.12.2014
halber Stunde). Zu beachten ist weiters,
dass die Parkraumbewirtschaftungszeit im
Gebührenbereich 1 von Montag bis Freitag
bis 21:00 Uhr dauert, das Gerät jedoch wiederum mangels Update-Möglichkeit - nur
bis zum Ende der alten Bewirtschaftungszeit (19:00 Uhr) verwendet werden kann.
Zu Frage 2.: Wie bereits unter Punkt 1.
ausgeführt, läuft der Server für das "Comet"-System noch bis 31.12.2014 (Kündigung seitens des Betreibers) - siehe aber
das Angebot unter Punkt 1. den Server für
€ 300,-- netto pro Monat weiterlaufen zu
lassen.
Bei "Smart-Park-Geräten" muss zwischen
Benützung mit alter Wertkarte (weist keinen
Aufdruck 2014 auf) und neuer Wertkarte
(mit Aufdruck 2014 auf der Karte) unterschieden werden. Beide können solange
benützt werden, solange noch Guthaben
auf den jeweiligen Karten verfügbar ist.
Der Vertrieb der Nachfolgegeneration der
"Smart-Park-Geräte" und "Comet-ParkGeräte", "Smart-Park 2.0", würde laut telefonischer Rücksprache mit Herrn Ing. Daxböck von der Technic Gerätebau GmbH,
auch zu den Konditionen wie bisher angestrebt werden. Dies mit dem Unterschied,
dass "Smart-Park 2.0"-Geräte nicht mehr an
die Benutzerin bzw. den Benutzer verkauft,
sondern für € 3,-- netto pro Monat vermietet
werden (zuzüglich 7 % pro Ladevorgang an
die Technic Gerätebau GmbH und 5 % an
den ÖAMTC - jeweils zuzüglich 20 % USt wie bis dato).
Zu Frage 3.: "Smart-Park-Geräte" mit neuer
Wertkarte können in allen bestehenden Gebührenbereichen (auch in den neuen
"Parkstraßen") zu den aktuellen Tarifen
(€ 0,70 pro halber Stunde) verwendet werden.
Für "Smart-Park-Geräte" mit alter Wertkarte
und für "Comet-Park-Geräte" gilt hingegen
das unter Punkt 1. für "Comet" ausgeführte
(Nutzung nur in den Gebührenbereichen 1
bis 3, jedoch zu den alten günstigeren Tarifen und nur bis 19:00 Uhr anstatt bis
21:00 Uhr), dies mangels UpdateMöglichkeit durch den Hersteller.
Zu Frage 4.: Alte Wertkarten sind nicht
mehr käuflich zu erwerben, jedoch noch im
Umlauf. Die vorhandenen Guthaben können
aufgebraucht werden. Neue Wertkarten (mit