Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 12-Protokoll_01_12_2014_gsw.pdf
- S.44
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dem Aufdruck 2014) sind nach Rücksprache mit der Amtsvorständin der Mag.Abt. IV, Rechnungswesen, Reg.-Rätin
Krampl, für noch etwa 10.000 Stück erhältlich. Das dürfte in etwa der Weiterführung
von zwei Jahren entsprechen.
Zu Frage 5.: Laut telefonischer Auskunft
von Ing. Daxböck von der Technic Gerätebau GmbH ist angedacht, dass Kundinnen
und Kunden mit "kürzlich" erworbenen Geräten das Nachfolgemodell "Smart-Park 2.0"
beispielsweise das erste Jahr ohne die monatliche Mietgebühr in Höhe von € 3,-- netto
benützen können.
Ansonsten ist der Bedarf finanzieller Abgeltung nicht erkennbar, weil bestehende Guthaben zur Gänze aufgebraucht werden
können.
Zu Frage 6.: Derzeit laufen Gespräche mit
der Technic Gerätebau GmbH hinsichtlich
der Einführung eines Nachfolgegerätes
("Smart-Park 2.0"), wobei die Bestrebungen
dahin gehen, die bisherigen Konditionen zu
übernehmen.
Zu Frage 7.: Nach Rücksprache mit der
Mag.-Abt. IV, Rechnungswesen, Reg.Rätin Krampl, sind keine Kosten betreffend
Lizenzen, Wartung oder Updates seit Einführung der Geräte angefallen. "Lediglich"
Initialkosten für die Herstellung der Infrastruktur und Installation der Software wurden seitens der Stadtgemeinde Innsbruck
nach Rechnungslegung durch die Technic
Gerätebau GmbH übernommen. Bei den
"Comet-Park-Geräten" war dies laut Stadtsenatsbeschluss vom 16.07.2008 mit einem
Betrag von max. € 8.040,-- gedeckelt.
Pro Ladevorgang fielen jedoch (Provisions)Kosten in Höhe von 7 % an die Technic
Gerätebau GmbH sowie 5 % (jeweils zuzüglich 20% USt) an den ÖAMTC bzw. Trafikantinnen und Trafikanten an.
Zu Frage 8.: Politisch verantwortlich ist
Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider, der Stadtsenat und der Gemeinderat.
Die Stadt Innsbruck bietet mehrere Möglichkeiten zur Bezahlung der Parkgebühren:
Bargeld, Quick, SmartPark, Comet und
Handyparken. In diesem Sinne begrüßt die
Stadt auch die Aufrechterhaltung aller genannten Bezahlmöglichkeiten.
GR-Sitzung 01.12.2014
Allerdings hat die Stadt keinen Einfluss darauf, dass
a)
die "Smart-Park-Geräte" nicht mehr
hergestellt werden, weshalb hier alle
verfügbaren Wertkarten bereits von der
Stadt angekauft sind, sodass noch ein
Weiterbetrieb in den nächsten zwei
Jahren möglich ist.
Hinsichtlich der unter
b)
angefragten "Comet-Park-Geräte" wurde der Vertrag vom Hersteller gekündigt, da diese Gerätegeneration nicht
mehr hergestellt wird und der Hersteller
nicht in der Lage ist, für diese Geräte
einen Support bereitzustellen und Updates zu liefern. Es wurden aber bereits Gespräche mit dem Hersteller
aufgenommen, um ein Nachfolgemodell, welches technisch geeignet ist, als
weitere Bezahlmöglichkeit aufzunehmen bzw. das bisherige Gerät dadurch
zu ersetzen.
Ich erinnere noch an die Pensionsdebatte,
wo GRin Dr.in Pokorny-Reitter gesagt hat,
dass es die öffentliche Hand selbst machen
sollte.
Entgegen den Ausführungen von GRin
MMag.a Traweger-Ravanelli in der Einleitung der Anfrage wird seitens des Mag.Abt. III, Parkraumbewirtschaftung, die Ansicht vertreten, dass das Handyparken
durchaus eine geeignete und attraktive Alternative zu den derzeit in Verwendung stehenden Parkzeitgeräten darstellen kann.
Dies insbesondere auch im Hinblick darauf,
dass ein allfälliges Nachfolgegerät ("SmartPark 2.0") von den Kundinnen und Kunden
für € 3,-- pro Monat (zuzüglich 20 % USt.)
angemietet werden müsste und die Provisionen für Aufladevorgänge mit 7 % an die
Technic Gerätebau GmbH und 5 % (jeweils
zuzüglich 20 % USt) an den ÖAMTC für die
Stadtgemeinde Innsbruck zu Buche schlagen, wohingegen die Kosten eines Parkvorganges via Handyparken von den Nutzerinnen und Nutzern selbst zu tragen sind und
daher das Stadtbudget nicht weiter belasten.
Die Herstellung und Verlängerung der
"Smart-Park-Geräte" und "Comet-ParkGeräte" liegt leider nicht nur in unserer
Hand. Wünschen würden wir uns auch,
dass diese weiterverwendet werden könn-