Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 13-November.pdf

- S.62

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zeit in Vorbereitung und soll ab 2012 intensiv bearbeitet werden.

Zu Frage 2.4: Entfällt, siehe dazu Antwort
zu Frage 2.1.

Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.7.2010:

Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.7.2010:

Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser
Beantwortungsvorlage beträgt 6 Stunden
40 Minuten.

Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser
Beantwortungsvorlage beträgt 4 Stunden
45 Minuten.

Eine Kopie der Anfragebeantwortung wird
den Klubobleuten in der Sitzung des Gemeinderates ausgehändigt.

Eine Kopie der Anfragebeantwortung wird
den Klubobleuten in der Sitzung des Gemeinderates ausgehändigt.

26.14 I-OEF 167/2011

27.

Beantwortung der Anfragen aus
der Sitzung des Gemeinderates
am 22.9.2011

27.1

Politikerpensionen und Pensionsansprüche auf Grund der
Mitgliedschaft des Innsbrucker
Gemeinderates oder Stadtsenates (GR Mag. Denz)

Schulen, übergewichtige Kinder
im schulpflichtigen Alter, durchschnittliche Bewegung (ÖVP)
in

a

Bgm. Mag. Oppitz-Plörer teilt zur dringenden Anfrage der ÖVP (Seite 730) Folgendes mit:
Auf Basis der durch die Mag.-Abt. V, Gesundheit, im Schuljahr 2007/2008 erhobenen Daten zur Prävalenz von Über- und
Untergewicht bei Schülerinnen bzw. Schülern in Innsbruck, sind hochgerechnet
679 Schülerinnen bzw. Schüler übergewichtig.
Zu Frage 1.1: Es befinden sich hochgerechnet 68 Schülerinnen der ersten, 69
der vierten und 89 der achten Schulstufe,
sowie 53 Schüler der ersten, 81 der vierten und 78 der achten Schulstufe über der
90. jedoch unter der 97. Perzentile.
Zu Frage 1.2: Es befinden sich hochgerechnet 40 Schülerinnen der ersten, 34
der vierten und 31 der achten Schulstufe,
sowie 53 Schüler der ersten, 47 der vierten und 38 der achten Schulstufe über der
97. Perzentile.

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur Anfrage von GR Mag. Denz Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Es gibt derzeit 42 Personen
die einen Ruhe- oder Versorgungsbezug
nach den Bestimmungen des Stadtrechtes
der Landeshauptstadt Innsbruck 1975
(IStR) beziehen. Eine namentliche Nennung, wie auch die Angabe der Bezugshöhe ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Zu Frage 2.: Es gibt kein aktives Mitglied
des Gemeinderates/des Stadtsenates, das
einen Ruhebezug nach den Bestimmungen des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) bezieht.

Zu Frage 2.1: Laut Tiroler Schulorganisationsgesetz obliegt der Stadt Innsbruck als
Schulerhalterin explizit keine Zuständigkeit
im Bereich "Schulgesundheitsdienst". Zuständig ist der Bezirksschulrat InnsbruckStadt, welcher eine Bundesbehörde ist.

Wie viele Personen, unabhängig davon ob
sie derzeit dem Gemeinderat angehören,
noch Ansprüche aus den Übergangsbestimmungen geltend machen (können),
sobald sie aus dem Gemeinderat ausscheiden, hängt von einer individuellen
personenbezogenen Betrachtung im Anlassfall ab und kann daher nicht allgemein
beantwortet werden.

Zu Frage 2.2: Entfällt, siehe dazu Antwort
zu Frage 2.1.

Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.7.2010:

Zu Frage 2.3: Entfällt, siehe dazu Antwort
zu Frage 2.1.

Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser
Beantwortungsvorlage beträgt 1 Stunde.

GR-Sitzung 17.11.2011