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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 13_Kurzprotokoll_07.12.2017.pdf

- S.3

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-3-

beim Land Tirol eine adäquate Förderung
für den Innsbrucker Ferienzug sowie die
Sicherstellung der Jahressubvention für
das Jugendzentrum Pradl.

10.2

Die Bedeckung erfolgt aus Vp. 1/259010757510 (neu laut GeOrg), Laufende
Transferzahlung - Förderung Jugendarbeit
und Jugendheime.

Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI und
FPÖ, 6 Stimmen):

9.

In Abschnitt I der Haushaltssatzung 2018
lauten die Gebarungssummen wie folgt:

MagIbk/19343/SU-FLW/11
Verein Multikulturell, Projekt "Ich
will lernen", Sondersubvention

Haushaltssatzung 2018,
Abschnitt I. - Haushaltssummen
Abschnitt III., Ziffer 6. a) und b) Änderung der Ausgleichsabgabe

Antrag des Ausschusses für Finanzen,
Subventionen und Beteiligungen vom
07.12.2017:

Ordentliche Gebarung 2018:

Beschluss (einstimmig):

-

Einnahmen

€ 366.310.600,--

Antrag des Stadtsenates vom 06.12.2017:

-

Ausgaben

€ 382.460.700,--

Dem "Verein Multikulturell" wird für das
Projekt "Ich will lernen" eine Sondersubvention in Höhe von € 20.000,-- genehmigt.

-

Zuschuss

€ -16.150.100,--

-

Einnahmen

€ 79.497.900,--

Die Bedeckung erfolgt aus Vp. 1/426000728200 (neu laut GeOrg), Flüchtlingshilfe Entgelte für sonstige Leistungen.

-

Ausgaben

€ 79.497.900,--

10.

IV 4691/2016
Voranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2018

10.1

Änderungsliste aufgrund gesetzlicher und technischer Vorgaben

Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI und
FPÖ, 6 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Finanzen,
Subventionen und Beteiligungen vom
28.11.2017:
Die vorliegende Änderungsliste zum Voranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck
für das Rechnungsjahr 2018 wird genehmigt.

GR-Sitzung 07.12.2017

Außerordentliche Gebarung 2018:

Abschnitt III, Ziffer 3. der Haushaltssatzung 2018 lautet:
Die Vergnügungssteuer nach dem Tiroler
Vergnügungssteuergesetz 2017, LGBI.
Nr. 87/2017 mit den gesetzlichen Normalhöchstsätzen:
Die im § 2 Abs. 4 lit. a) und b) leg. cit. angeführten Sätze erhöhen sich um
100 v.H., wenn mehr als drei Spiel- bzw.
Glückspielautomaten aufgestellt werden
und die aufgestellten Automaten am Aufstellungsort in einer organisatorischen
Einheit zusammengefasst sind.
Abschnitt III, Ziffer 6. der Haushaltssatzung 2018 lautet:
a)

Die Ausgleichsabgabe für Abstellmöglichkeiten nach dem Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz
2011 - TVAG 2011, LGBI.
Nr. 58/2011, in der geltenden Fassung, mit € 4.400,-- für oberirdische
Abstellplätze und EUR 13.200,-- für
unterirdische Garagen, das ist das
20-fache bzw. 60-fache des mit Verordnung der Tiroler Landesregierung
vom 16.12.2014, LGBI. Nr. 184/2014,
für das Gebiet der Stadt Innsbruck
festgelegten Erschließungskostenfaktors.