Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 13_Kurzprotokoll_07.12.2017.pdf
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b)
10.3
Die Ausgleichsabgabe für Spielplätze
nach dem Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz 2011 TVAG 2011, LGBI. Nr. 58/2011, in der
geltenden Fassung, mit den in § 25
Abs. 1 lit a) bis d) TVAG 2011 genannten Sätzen (vorbehaltlich der
Beschlussfassung der Novellierung
des Verkehrsaufschließungsabgabengesetzes 2017 durch den Tiroler
Landtag).
Teiländerung Subventionen
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Finanzen,
Subventionen und Beteiligungen vom
07.12.2017:
Der Gemeinderat beschließt die Teiländerung des Voranschlages 2018 in den Bereichen
1.
Jahressubventionen (SN S430, S510,
S520, S530 und S570),
2.
Sondersubventionen (SN S431,
S511, S521, S531 und S571) und
3.
Sonstige Subventionen,
wie sie im Jahresvoranschlages der Landeshauptstadt Innsbruck für die Rechnungsjahre 2017 und 2018 auf den Seiten
580 bis 582 sowie in den darauf Bezug
nehmenden Seiten angeführt sind insoweit, als dass die namentliche Nennung
der SubventionsempfängerInnen ersatzlos
gestrichen wird.
Die ergänzenden textlichen Ausführungen
und Aufstellungen sind damit hinfällig und
obsolet.
Die betragsmäßige Gesamtdotierung aller
oben genannten Subventionstöpfe bleibt
im Haushaltsjahr 2018 unverändert.
GR-Sitzung 07.12.2017
11.
IV 16424/2017
Entwurf einer Verordnung, mit
der die Müllabfuhrordnung der
Landeshauptstadt Innsbruck
2015 geändert wird
Entwurf einer Verordnung, mit
der die Abfallgebührenordnung
der Landeshauptstadt Innsbruck
2015 geändert wird
Änderung hinsichtlich Großcontainer mit höherer Verdichtung Vereinbarungsmöglichkeit
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Finanzen,
Subventionen und Beteiligungen vom
28.11.2017:
Der beiliegende Entwurf einer Verordnung,
mit der die Müllabfuhrordnung der Landeshauptstadt Innsbruck 2015 geändert
wird, wird angenommen.
Der beiliegende Entwurf einer Verordnung,
mit der die Abfallgebührenordnung der
Landeshauptstadt Innsbruck 2015 geändert wird, wird angenommen.
12.
IV 16013/2017
Genehmigung der Entnahme der
Rücklage für Bildungs- und Kulturbau
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Finanzen,
Subventionen und Beteiligungen vom
28.11.2017:
Zur Bedeckung des Vorhabens im Außerordentlichen Haushalt (AO) 2017 "Haus
der Musik" wird die Auflösung der bestehenden Rücklage für Bildungs- und Kulturbau in Höhe von € 6.029.000,-- genehmigt.