Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 13_Protokoll_07.12.2017.pdf
- S.21
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Wahlzeit: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
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Wahlort:
Volksschule Igls
16.
IV 14009/2017
Tiroler Sozialmärkte gemeinnützige Lebensmittelversorgungs
GmbH, Änderung in der Gesellschafterstruktur
Dieser Wahl liegt das Wählerverzeichnis für
die ebenfalls am 22.04.2018 stattfindende
Wahl des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck für die Sprengel 800, 801
und 802 zugrunde.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 28.11.2017:
Wahlberechtigt sind jene Personen, die im
Wählerverzeichnis für die Wahl des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck vom 22.04.2018 in den Igler Wahlsprengeln 800, 801 und 802 eingetragen
sind.
Der Gemeinderat stimmt dem Eintritt der
Firma MPREIS Warenvertriebs GmbH als
Gesellschafterin der Tiroler Sozialmärkte
gemeinnützige Lebensmittelversorgungs
GmbH an Stelle der Kammer für Arbeiter
und Angestellte für Tirol (AK) zu.
Es besteht keine Wahlpflicht.
Der Gemeinderat ermächtigt Frau Bürgermeisterin, alle notwendigen und nützlichen
Verträge und Rechtsakte zu verhandeln,
abzuschließen und für die Stadt rechtsgültig
zu zeichnen. Die Mag.-Abt. IV, Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung,
kauft zur Vorbereitung dafür nach Bedarf
externe Expertise (Notariat, Steuerberatung,
rechtsfreundliche Vertretung) zu.
Die dafür entstehenden Kosten finden voraussichtlich im Budget für die Gemeinderatswahl 2018 Deckung.
15.
Wahl der Mitglieder in den Stadtteilausschuss Vill
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 06.12.2017:
Die Wahl der von den wahlberechtigten
GemeindebürgerInnen des Wahlsprengels 700 (ViII) direkt zu wählenden 10 Mitglieder des Stadtteilausschusses ViII wird
wie folgt ausgeschrieben:
-
Wahltag:
22.04.2018
-
Wahlzeit: 08:00 bis 17:00 Uhr
-
Wahlort:
Gasthaus Turmbichl
Dieser Wahl liegt das Wählerverzeichnis für
die ebenfalls am 22.04.2018 stattfindende
Wahl des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck für den Sprengel 700 zugrunde.
Wahlberechtigt sind jene Personen, die im
Wählerverzeichnis für die Wahl des Gemeinderates der Landeshauptstadt vom
22.04.2018 im Viller Wahlsprengel 700 eingetragen sind.
Es besteht keine Wahlpflicht.
Die dafür entstehenden Kosten finden voraussichtlich im Budget für die Gemeinderatswahl 2018 Deckung.
Die Bedeckung dieser Beratungskosten erfolgt aus der Vp. 1/900010-642000, Allgemeine Finanzverwaltung - Beratungskosten.
Gerade heute habe ich die Traueranzeige
zum 5. Todestag von Bernhard Ernst in der
Tiroler Tageszeitung (TT) gelesen. Dieses
Projekt steht in sehr engem Zusammenhang mit seinem Wirken. Ich erinnere mich
noch sehr gut an das Jahr 2005, als die
Mitglieder des Stadtsenates der Stadt Innsbruck in die Wattener Lizum eingeladen waren, um die Anlagen zu besichtigen und zu
sehen, wie dort gearbeitet wird.
Damals begleitete ich die Amtierenden,
Bürgermeisterin Zach und Vizebürgermeister Dr. Bielowsky. Wir haben dabei intensiv
über diesen Lebensmittelmarkt diskutiert.
Die damalige Bürgermeisterin fragte uns, ob
wir es für eine gute Einrichtung hielten, die
von der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol (AK) und Fritz Dinkhauser so
stark propagiert wurde.
Nach meiner Erinnerung war es aber Bernhard Ernst, der diese gemeinnützige Einrichtung, diesen Sozialmarkt mit einem nicht
unwesentlichen Beitrag der Stadt Innsbruck
dann tatsächlich ins Leben gerufen hat.
Es gab damals durchaus intensive Diskussionen über die Sinnhaftigkeit eines Sozialmarktes, auch medial. Die Frage war, ob es
GR-Sitzung 07.12.2017