Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 13_Protokoll_07.12.2017.pdf
- S.25
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20.2.2 Haushaltssatzung 2018,
Abschnitt III., Ziffer 3.,
Änderung Vergnügungssteuer Kartensteuer
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Zum Punkt
Vergnügungssteuer und Haushaltssatzung
haben wir uns hier im Gemeinderat und in
den einzelnen Klubs ja schon intensiv befasst.
Weil es mir in Bezug auf weitere Beschlussfassungen in diesem Haus sehr wichtig ist,
möchte ich meine Position, speziell als Finanzreferentin, zur Änderung der Vergnügungssteuer und zum Wegfall der Kartensteuer darstellen.
Es wurde uns von Seiten des Landes Tirol
vor gut einer Woche mitgeteilt, inwieweit die
Möglichkeit besteht, trotz Abschaffung der
Vergnügungssteuer, eine Kartensteuer einzuheben.
Ich denke, man muss die Dinge auseinanderhalten. Ich verstehe, wenn man politisch
bei seiner Position bleibt. Es hat sich aber
gezeigt, dass durch die damalige Beschlussfassung in Bausch und Bogen auch
die kommerziellen Kinos - Cineplexx und
Metropol - miteinbezogen wurden. Das hat
im Anschluss manche MandatarInnen
durchaus überrascht.
Es geht darum - das zeigt sich auch heute
in einer Aktion, einer Initiative von BürgerInnen vor dem Leokino -, dass manche meinen, die Einführung einer Kartensteuer würde auch das Leokino betreffen. Ein Betrieb
wie das Leokino, bei dem wir zuschießen,
weil es einen anderen kulturellen Auftrag
hat, wird nicht gleich behandelt wie ein
kommerzielles Kino. Das wäre eine eklatante Ungleichbehandlung.
Wenn es oft auch schwierig ist, versuche
ich natürlich immer wieder die Öffentlichkeit
aufzuklären, dass Kino nicht gleich Kino ist.
Es wird nämlich so dargestellt, als würden
die Kultureinrichtungen, die ohnehin keine
dieser Steuern bezahlt haben, dadurch besteuert.
Die Kartensteuer wurde uns dezidiert von
Bundes- und Landesgesetzgeber vorgelegt.
Wir wurden darauf hingewiesen, dass es
diese Besteuerungsmöglichkeit gibt. Als Finanzreferentin sage ich, dass es für Verhandlungen über finanzielle Aspekte - Erhöhung der Bedarfszuweisung etc. GR-Sitzung 07.12.2017
schwierig ist, wenn wir diese Möglichkeit
nicht nutzen. Logischerweise kommt natürlich immer erst die Frage, ob wir alle eigenen Besteuerungsmöglichkeiten ausgeschöpft haben.
Mit der Ablehnung dieses Vorschlags müssen wir sagen, dass sie nicht ausgeschöpft
sind und der Gemeinderat auf eine Einnahme verzichtet, die im sechsstelligen Eurobereich liegt. Sie haben es in der Vorlage gesehen, die Schätzungen belaufen sich auf
€ 190.000,--.
Ich denke, es ist ein Betrag, der wirklich für
laufende Einnahmen in der Stadt Innsbruck
nicht unwesentlich ist. Befreit worden wären
wie bisher - da komme ich wieder auf das
Leokino zurück - die Programmkinos, die ja
über Kulturförderung unterstützt werden. Ich
halte es für eine Verzerrung der Tatsachen.
Ich denke, dass € 190.000,-- jährlich für die
Stadt Innsbruck wichtiges Geld ist, mit dem
man auch etwas gestalten kann.
Ich erinnere Sie daran, was damals mit der
Getränkesteuer passiert ist. Jetzt soll
der/die einzelne KinobesucherIn - wie das in
der Aussendung der kommerziellen Kinos
noch schnell beschrieben wurde -, wenn
er/sie eine Familienkarte hat, € 0,70 ersetzt
bekommen. Das betrifft Jugendliche oder
Schulvorstellungen - die nicht jeden Monat
stattfinden. Das Metropol-Kino sieht das etwas großzügiger und ist bei Vergünstigungen eher dabei. Insofern finde ich es bedauerlich, dass die Stadt Innsbruck und der
Gemeinderat in diesem Fall auf diese Einnahmen verzichten.
Ich bin nicht davon überzeugt, dass der Betrag bei den BürgerInnen ankommt. Es ist
auch eine eklatante Ungleichbehandlung
gegenüber dem Leokino, denn die kommerziellen Kinos können und müssen sich letztlich auf dem Markt behaupten.
Es ist mir als Finanzreferentin wichtig, Ihnen
vorzulegen und darüber abstimmen zu lassen, was wir vom Land Tirol bekommen haben. Ich halte die Entwicklung wirklich für
sehr bedauerlich. (Beifall)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übernimmt den
Vorsitz von Bgm.-Stellv. Kaufmann.