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Jahr: 2017

/ Ausgabe: 13_Protokoll_07.12.2017.pdf

- S.30

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ken zulassen dürfen, denn dort liegen auch
das Wettspiel-Monopol und andere Wettmöglichkeiten.
Diesen Ansatz braucht man nicht weiter
auszubreiten. Ganz schlüssig war das Verhalten der Sozialdemokratie in dieser Frage
nie. (Unruhe im Saal)
GR Grünbacher, nein, auch wenn Du das
jetzt so siehst, ich empfinde es nicht so.
Ich komme nun zur Frage selbst.
GRin Mag.a Schwarzl hat es erwähnt, wir
haben schon lange darüber abgestimmt. Es
ist legitim und zulässig, Frau Bürgermeisterin, dass Du dann nochmals ein Hintertürchen suchst, um es aus Deiner Sicht heraus
in die Waagschale zu werfen. In der Argumentation kann ich Dir aber nicht ganz zustimmen.
Bitte, wir haben die Vergnügungssteuer
nicht für die Kinos abgeschafft, wir haben
sie auch nicht für irgendeine andere Zielgruppe abgeschafft, sondern für alle, die
Kultur- oder kulturähnliche Veranstaltungen,
die der Vergnügungssteuer unterliegen, organisierten.
Der Ansatz war folgender: Wir werden
wahrscheinlich durch diesen Anreiz, dass
wir die Steuer abschaffen, sogar mehr an
Veranstaltungen bringen. Die Frage ist, ob
ein Abend mit DJ Antoine, wie er in der
Nacht auf 01.01.2018 stattfinden wird, Kultur ist? Ich sage ja, das ist Jugendkultur, übrigens eine globale Jugendkultur.
Es gibt immer den Unterschied zwischen
VeranstalterInnen, die einem Kulturanspruch dienen - und dafür auch Subventionen erhalten - und jenen, die das rein kommerziell betreiben. Die Grenze, die legen
immer wir fest! Rein theoretisch könnten
auch DJ"s hergehen und eine Subvention
beantragen. Das hatten wir auch schon!
(Unruhe im Saal)
GR Grünbacher, da bist Du aber auf meiner
Linie. Entweder schaffen wir die Vergnügungssteuer ohne Wertung der kulturellen
Höhe oder Niedrigkeit ab und unterstützen
damit gleichzeitig Kulturvereine, Ehrenamtliche und Kommerzielle oder wir differenzieren hier.
Wir differenzieren ja durch die Vergabe von
Subventionen. Das ist eigentlich der richtige
Weg, denn da kann man dann politisch beGR-Sitzung 07.12.2017

werten, was künstlerisch wertvoll ist und auf
einer anderen Schiene entsprechend fördern. Warum soll ein/e KinoveranstalterIn
schlechter gestellt sein als ein/e KonzertveranstalterIn oder ein Unternehmen, das
Tanz organisiert? Da müssen für alle, die
Kultur anbieten und unter die Vergnügungssteuer fielen, die gleichen Regeln gelten.
Deshalb bleiben wir bei unserem Beschluss.
Es ist legitim, das aus Sorge heraus immer
wieder zu bringen. Wir werden aber erleben, dass es die Sorge nicht gibt. Durch die
Abschaffung der Vergnügungssteuer werden wir sogar Mehreinnahmen haben,
volkswirtschaftlich für die Stadt gerechnet.
Das ist das Ziel, denn es sollen dadurch
mehr Kulturveranstaltungen, mehr
Zusammenkünfte in der Stadt Innsbruck
stattfinden. Die Rechnung werden wir in einem Jahr sehen und dann wird man auch
evaluieren können.
Zum Thema Weitergabe an die BürgerInnen
bin ich schon bei Dir, GR Grünbacher. Bei
der Getränkesteuer war das sicherlich nicht
flächendeckend so.
(GR Grünbacher: Nicht einmal ansatzweise!)
Aber, GR Grünbacher, es wurde Dir schon
von GR Mag. Jahn erklärt, dass die KinobetreiberInnen das natürlich schon aufnehmen
und ihren Beitrag dazu leisten werden. Ich
gehe davon aus, dass sie ihr Wort halten.
Wir werden dem Antrag, der heute wahrscheinlich von Dir, Frau Bürgermeisterin,
eingebracht wird, unsere Zustimmung nicht
erteilen. Das ist eine Konsequenz aus der
Abstimmung vor dem Sommer.
Man kann immer alles von zwei Seiten betrachten. Ich meine, es gilt für alle, die bisher Vergnügungssteuer bezahlt haben. Es
ist abgezielt auf Unternehmen, die Kultur,
Events oder Zusammenkünfte organisieren.
Das ist prinzipiell für eine Stadt wie Innsbruck nicht schlecht.
GRin Dengg: Kurz noch zur Abschaffung
der Getränkesteuer, weil die heute so gerügt wird. Ich bin wahrscheinlich die Einzige
hier, die noch weiß, dass es zur gleichen
Zeit eine massive Bierpreiserhöhung seitens der Brauereien gegeben hat, die die
WirtInnen nicht an ihre KundInnen weiterverrechnet haben. Das ist nur eines der
Beispiele.