Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2017
/ Ausgabe: 13_Protokoll_07.12.2017.pdf
- S.36
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wie sie im Jahresvoranschlages der Landeshauptstadt Innsbruck für die Rechnungsjahre 2017 und 2018 auf den Seiten 580 bis
582 sowie in den darauf Bezug nehmenden
Seiten angeführt sind insoweit, als dass die
namentliche Nennung der SubventionsempfängerInnen ersatzlos gestrichen wird.
21.
Entwurf einer Verordnung, mit der
die Müllabfuhrordnung der Landeshauptstadt Innsbruck 2015 geändert wird
Entwurf einer Verordnung, mit der
die Abfallgebührenordnung der
Landeshauptstadt Innsbruck 2015
geändert wird
Änderung hinsichtlich Großcontainer mit höherer Verdichtung Vereinbarungsmöglichkeit
Die ergänzenden textlichen Ausführungen
und Aufstellungen sind damit hinfällig und
obsolet.
Die betragsmäßige Gesamtdotierung aller
oben genannten Subventionstöpfe bleibt im
Haushaltsjahr 2018 unverändert.
in
a
Bgm. Mag. Oppitz-Plörer: Wir möchten
damit Vorsorge treffen. Vor gut eineinhalb
Jahren war es im Bundesland Burgenland
mit einer Subvention für die Esterhazy Privatstiftung Thema. Aus der namentlichen
Nennung der SubventionsempfängerIn in
der Textzeile im Jahresvoranschlag der
Landeshauptstadt könnte allenfalls der Anspruch auf eine Subvention erwachsen.
Wir werden deshalb in den Bereichen Soziales, Kultur, bei kirchlichen Angelegenheiten und im Sport, bei unveränderter Höhe
der Budgettöpfe und Information der Ausschüsse, nur mehr den Gesamttopf beschließen. Damit können wir innerhalb dieser Töpfe handlungsfähig bleiben.
Wir gehen davon aus - Finanzdirektor
Dr. Pühringer hat uns im Ausschuss für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen
informiert -, dass sogar das vielleicht nicht
ausreichen wird. Die Prüfung erfolgt im
nächsten Jahr und wir haben spätestens im
Jahr 2019 mit einer Anpassung der Subventionsordnung zu rechnen. Es sind Änderungen, zusätzlich zum Auftrag von Klubobfrau
GRin Mag.a Schwarzl, betreffend Einbeziehung von Untergesellschaften bei Prüfungen. Prüfung folgt dem Geld, so ist es bezeichnet worden.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden hier nicht einfacher, gerade für die öffentliche Hand, im Abwägen der Verlässlichkeit gegenüber langjährigen PartnerInnen und der erforderlichen Transparenz, die
wir ja sicherstellen wollen.
GR-Sitzung 07.12.2017
IV 16424/2017
Beschluss (einstimmig):
Der beiliegende Entwurf einer Verordnung,
mit der die Müllabfuhrordnung der Landeshauptstadt Innsbruck 2015 geändert wird,
wird angenommen.
Der beiliegende Entwurf einer Verordnung,
mit der die Abfallgebührenordnung der Landeshauptstadt Innsbruck 2015 geändert
wird, wird angenommen.
22.
IV 16013/2017
Genehmigung der Entnahme der
Rücklage für Bildungs- und Kulturbau
Beschluss (einstimmig):
Zur Bedeckung des Vorhabens im Außerordentlichen Haushalt (AO) 2017 "Haus der
Musik" wird die Auflösung der bestehenden
Rücklage für Bildungs- und Kulturbau in
Höhe von € 6.029.000,-- genehmigt.
23.
Nachtragskredit zum ordentlichen
Haushalt 2017
Beschluss (einstimmig):
Der Nachtragskredit zum ordentlichen
Haushalt 2017 wird gemäß Beilage genehmigt.