Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 14-Dezember.pdf
- S.89
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ragenplätze, die mit den dort in Bau befindlichen Eigentumswohnungen verkauft
wurden, nicht mehr gekauft werden können oder man warten muss, bis es mit der
Bausperre tatsächlich geregelt ist.
Ich bitte um Aufklärung, ob diese Garagenplätze trotzdem gebaut werden können, auch wenn die Bausperre erlassen
wird oder ob sie nicht gebaut werden können.
GR Mag. Fritz: Diese Frage wurde im
Bauausschuss auch besprochen. Es wurde noch einmal klar und deutlich gesagt,
dass zwischen Bauverbot und Bausperre
ein großer Unterscheid besteht. Bausperre
heißt, dass von der Baubehörde nichts
genehmigt werden kann und in Folge nicht
gebaut werden darf. Das widerspricht den
geäußerten Planungsabsichten des Verordnungsgebers.
Planungsabsicht ist, die Widmung in zwei
Ebenen von Tourismus- und Mischgebiet
ausschließlich Wohnungen und allgemeines Mischgebiet auf Mischgebiet ausschließlich betriebsnotwendige Wohnungen, zu verändern.
Egal welche Widmung es ist. Es widerspricht der Anlage der Tiefgarage überhaupt nicht. Diese ist ohnehin genehmigungsfähig. Die Bausperre ist aus dem
Grunde notwendig, da ein eingereichtes
Projekt vorliegt, das die Juristen der Mag.Abt. III, Bau, Wasser und Anlagenrecht, im
Bauverfahren nach der Tiroler Bauordnung (TBO) genehmigen müssten, im
Wissen, dass es ein völliger Schwindel ist
und so nie kommen wird.
Eine Bausperre ist das klare Signal, wenn
man, entgegen dem Projektsicherungsvertrag, mit dem man die ursprüngliche Widmung überhaupt erhalten hat, ein neues
Projekt entwickeln möchte. Das muss in
Abstimmung mit der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration,
gemacht werden.
Die Bausperre fordert genau solche Gespräche und verhindert nur eine Umgehung des Willens des Verordnungsgebers
durch ein windschiefes Projekt, das in letzter Sekunde eingereicht wurde. Es hat mit
der Tiefgarage überhaupt nichts zu tun.
Das entspricht nicht der geäußerten WidGR-Sitzung 15.12.2011
mungsabsicht und kann auf jeden Fall gebaut werden.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übernimmt
den Vorsitz von Bgm.-Stellv. Gruber.
GR Ing. Krulis: Genau diese Frage habe
ich natürlich auch gestellt, da es auch darum ging, ob hier letzten Endes Schadensersatzforderungen an die Stadtgemeinde Innsbruck gestellt werden könnten. Dr. Schöpf hat klar gesagt, dass das
Projekt, falls es den ursprünglichen Zielsetzungen entspricht, nach wie vor umgesetzt werden kann. Das Hotel kann, wie
ursprünglich geplant, gebaut werden.
Es ist nur so, dass sich die wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen geändert haben und
das, was möglicherweise gemacht wird,
diesem Dienstbarkeitsvertrag mit der
Schallschutzbebauung Richtung Osten,
nicht entspricht.
Die ganze Sache wird insofern verschärft,
nachdem die dortigen Betriebe auch ihre
Anlieferungszeiten auf den Zeitraum zwischen 0.00 Uhr und 5.00 Uhr ausdehnen
möchten. Hier läuft bereits das Gewerbeverfahren. Wir haben bereits bei Wiener
Anwälten ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wir erwarten, dass das Projekt wie es ursprünglich war - mit den Vereinbarkeiten im Dienstbarkeitsvertrag (wurde
aus dem Grundbuch geholt) zu Recht eingehalten wird.
Nach langer Diskussion - eine Bausperre
klingt immer sehr brutal - sind wir zum
Schluss gekommen, dass der Bauwerber
nicht gehindert ist, das ursprüngliche Projekt zu errichten. Das Rumpfprojekt wird er
dort allerdings oberirdisch nicht machen auf der einen Seite Wohnbau, auf der anderen Seite einen Riegel, der ein Boardinghaus werden sollte. Das sind Räume,
die beinahe nicht zu verwerten sind. Man
will dem Kind irgendwie einen Namen geben.
Der Vertreter dieser Firma hat mich heute
angerufen und ich habe gefragt, was mit
diesen Räumen gemacht wird. Er gab zur
Antwort, dass sie das auch nicht wüssten.
Ich habe ihm geantwortet, dass es mich