Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 14-November-gsw.pdf
- S.94
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die Standortagentur Tirol, die "Neue Heimat
Tirol" Gemeinnützige WohnungsGesmbH
(NHT), die Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB), die Universität Innsbruck (UNI),
das Passivhaus-Institut Darmstadt, die
Liebherr Haushaltsgeräte GmbH, die Alfa
Laval AB, die Erdgas Tirol GesmbH
(TIGAS)/Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG)
und die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co
KG (IIG).
Unsere Partnerstadt in diesem Projekt ist
Bozen mit der Europäischen Akademie Bozen (EURAC) als wissenschaftlicher Partner, mit der Energieagentur Südtirols, dem
Wohnbauinstitut und der Klimahausagentur.
Wir haben westeuropäische Partner in Belgien, Frankreich und der Schweiz.
Ich denke, dass es eigentlich ein Novum ist,
dass die Stadt Innsbruck in einem so großen EU-Rahmenprogramm für ein derartiges Projekt mit derartig hohen Mitteln ausgesucht wurde. Wir können uns glücklich
schätzen. Die € 10.000,--pro Jahr, die uns
zusätzlich zu den Personalkosten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Stadtmagistrat entstehen, sind eine Kleinigkeit, gegenüber dem, was wir für die Stadt Innsbruck in
der Stadt Innsbruck umsetzen werden können. (Beifall)
GR Kritzinger: Ich bin froh, dass man jetzt
überhaupt etwas davon hört, denn ich habe
keine Unterlagen zu diesem Projekt. Es ist
anscheinend ein großes und förderungswertes Projekt.
(GRin Mag.a Schwarzl: Es war im Ausschuss
für Umwelt, Energie und Mobilität und auf
der Homepage bei den Akten zum Gemeinderat.)
Ich habe nichts gesehen.
Beschluss(einstimmig):
Der Antrag des Ausschusses für Umwelt,
Energie und Mobilität vom 6.11.2013
(Seite 914) wird angenommen.
31.2
Verkehrsmaßnahme
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und RUDI;
6 Stimmen):
Der Antrag des Ausschusses für Umwelt,
Energie und Mobilität vom 25.9.2013 wird
gemäß Beilage genehmigt.
GR-Sitzung 21.11.2013
Die Novelle der Straßenverkehrsordnung
(StVO) von Ende März des Jahres 2013
gab den rechtlichen Rahmen für Fahrradstraßen. Das sind Straßen, die dem
Fahrradverkehr vorbehalten sind. Das Queren und Zu- und Abfahren durch Kraftfahrzeuge ist möglich und die Fahrgeschwindigkeit ist mit 30 km/h vorgeschrieben.
Gleichzeitig müssen wir diese Verordnung
beschließen und der Mag.-Abt. II, Allgemeine Bezirks- und Gemeindeverwaltung, empfehlen, das Fahrverbot für Kraftfahrzeuge
aufzuheben, da es durch die Fahrradstraße
in anderer Form wieder eingeführt wird.
GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 14.10.2013 und
12.11.2013:
32.
III 11457/2013
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. PR - B10, Pradl, Bereich Gaswerkstraße Nr. 8, gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2011
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.11.2013:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. PR - B10, Pradl, Bereich Gaswerkstraße Nr. 8, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011, wird beschlossen:
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Bebauungsplanes gefasst,
wobei dieser Beschluss jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person
oder Stelle abgegeben wird.