Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 14-November-gsw.pdf
- S.95
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 916 -
33.
III 12680/2013
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. AL - B28/2, Arzl, Bereich Gerhild-Diesner-Straße (als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. AL B28/1), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.11.2013:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. AL - B28/2, Arzl, Bereich Gerhild-Diesner-Straße (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. AL - B28/1), gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2011, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 70 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss
über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Bebauungsplanes gefasst,
wobei dieser Beschluss jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person
oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
Hier geht es um ein Projekt nördlich vom
Fuchsrain an der Hangkante, wobei zusätzliche Parkplätze entstehen. Es wurde bereits im Stadtsenat behandelt und ich glaube, dass es für die Anwohnerinnen und Anwohner eine gute Sache ist.
GR-Sitzung 21.11.2013
34.
III 4302/2013
Bebauungsplan Nr. PR - B8, Pradl,
Bereich Egerdachstraße Nrn. 26
und 28 und Pestalozzistraße
Nrn. 13, 15 und 17; Bereich östlich
Gabelsbergerstraße zwischen
Gumppstraße und Defreggerstraße, Bereich westlich Lindenstraße Nrn. 4 bis 20; Geviert im Kreuzungsbereich zwischen Defreggerstraße und Amraser Straße
sowie östlich der Körnerstraße
zwischen Defregger- und Gumppstraße, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind drei Stellungnahmen eingegangen. Sie liegen dem Akt im Original bei.
Sie richten sich gegen grundstücksbezogene Festlegungen, wie die hofseitige Wandhöhe und die Baugrenzlinie.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
beraten, wobei der Beschluss des Planes
vorgeschlagen wird.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.11.2013:
Der Bebauungsplan Nr. PR - B8, Pradl, Bereich Egerdachstraße Nrn. 26 und 28 und
Pestalozzistraße Nrn. 13, 15 und 17; Bereich östlich Gabelsbergerstraße zwischen
Gumppstraße und Defreggerstraße, Bereich
westlich Lindenstraße Nrn. 4 bis 20; Geviert
im Kreuzungsbereich zwischen Defreggerstraße und Amraser Straße sowie östlich
der Körnerstraße zwischen Defregger- und
Gumppstraße, wird gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2011 beschlossen.