Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 14-November-gsw.pdf

- S.96

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- 917 -

Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte hat sich das vor Ort angesehen und mit den Beamtinnen und Beamten des Stadtmagistrates beraten.
35.

III 6337/2013
Bebauungsplan Nr. PR - B9, Pradl,
Bereich zwischen Defreggerstraße, Körnerstraße, Gaswerkstraße
und Pradler Straße, gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2011

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Sie liegt dem Akt im Original bei.
Der Einspruchwerber hat bereits zum vorausgegangenen Entwurf Einwendungen
erhoben, denen im gegenständlichen Bebauungsplan zum Teil entsprochen wurde.
In der neuerlichen Stellungnahme werden
weitere Änderungen bezüglich der Bebaubarkeit des Grundstückes eingefordert.
Die Stellungnahme wurde im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
nach Besichtigung beraten. Dem Einspruch
kann teilweise entsprochen werden. Deshalb wird die Herausnahme dieses Teilbereiches bei der Beschlussfassung empfohlen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
12.11.2013:
Der Bebauungsplan Nr. PR - B9, Pradl, Bereich zwischen Defreggerstraße, Körnerstraße, Gaswerkstraße und Pradler Straße,
verkleinert um den Bereich Gaswerkstraße
Nr. 8, wird gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2011
beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
GR-Sitzung 21.11.2013

vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
36.

III 4304/2013
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. WI - B19, Wilten, Bereich zwischen Leopoldstraße, Graßmayrstraße, Südbahnstraße und Pechegarten, gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist ist keine Stellungnahme eingegangen.
Vor Beschlussfassung des Planes sind der
Abschluss der Projektsicherungsverträge
und der Vertragspunktation (Regelung diverser Vereinbarungen, Grundstücksangelegenheiten, Servitute etc.) notwendig. Die
unterzeichnete Punktation liegt vor.
Die Unterzeichnung der Projektsicherungsverträge wird am 21.11.2013 erwartet, wobei darauf hingewiesen wird, dass die Vertragstexte seitens der Bauwerber abgeändert worden sind.
Es wird der Beschluss des oben genannten
Bebauungsplanes vorgeschlagen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig,
den Bebauungsplan und Ergänzenden Bebauungsplan Nr. WI - B19, Wilten, Bereich
zwischen Leopoldstraße, Graßmayrstraße,
Südbahnstraße und Pechegarten, wird gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2011 zu beschließen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer übergibt den
Vorsitz an Bgm.-Stellv. Kaufmann.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Dieser Punkt
kam deshalb nachträglich auf die Tagesordnung, da es in diesem Projektsicherungsvertrag einige andere Punkte gibt, die
nicht dem Standard von Projektsicherungsverträgen der Stadt Innsbruck und der Projektwerber entsprechen.